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11.05.2007; 09:54 Uhr
Korrektur: »Koalition lehnt Gesetzentwurf der Opposition zur Ausweitung der Pressefreiheit ab«
FDP und Linke bringen eigene Gesetzentwürfe zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung

Entgegen der Meldung vom 9.5.2007 bezog sich das Abstimmungsergebnis des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Grünen zur Verbesserung des Schutzes der Pressefreiheit nicht auch auf die separaten Gesetzentwürfe von FDP und der Linken. Wie nun bekannt geworden ist, haben die Vertreter der beiden Fraktionen im Ausschuss ihre Gesetzentwürfe nicht zur Abstimmung gestellt, sondern wollen sie einer separaten Beratung zuführen. Die FDP will ihren Entwurf zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung im TKG beraten lassen, Die Linke hat sich noch nicht zu einem genauen Zeitpunkt geäußert. Bei der Abstimmung im Rechtsausschuss wie auch bei der Abstimmung im Plenum des Bundestages am 10.5.2007, die zur endgültigen Ablehnung des Grünen-Vorschlags geführt hat, haben die beiden anderen Oppostionsfraktionen zwar ihre teilweise inhaltliche Übereinstimmung erkennen lassen, sich letztlich jedoch der Stimme enthalten.

»Die Abgeordneten haben eine große Chance vertan, den Informantenschutz zu stärken und der Pressefreiheit den notwendigen Stellenwert im Strafrecht einzuräumen«, kritisierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken in einer ersten Reaktion das Votum. Die »CICERO«-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts allein reiche nicht aus, um den Informantenschutz auf Dauer sicherzustellen. Konken schloss sich der Meinung der Grünen an, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, den Journalisten und ihren Informanten Rechtssicherheit zu geben.

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