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28.10.2011; 14:02 Uhr
OVG Nordrhein-Westfalen: Presse hat Recht auf Einsicht in Prüfungsniederschriften des Bundesrechnungshofes
Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Rechnungshof

Mit Urteil vom 26. Oktober 2011 hat das OVG Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden, dass auch der Bundesrechnungshof (BRH) der Presse Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren hat (Az. 8 A 2593/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Der Bundesrechnungshof ist nach eigener Auskunft »eine oberste Bundesbehörde«. Dies gilt jedoch nur, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, also z. B. interne Personalangelegenheiten, Gebäudeverwaltung oder Dienstreiseabrechnungen (vgl. Wikipedia). Laut Pressemitteilung des Gerichts machte der BRH gegenüber dem Informationsantrag geltend, er sei als sog. Vierte Gewalt (also als Kontrollgewalt über »Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben, das Vermögen und die Schulden des Bundes«) keine Behörde. Dagegen argumentierte des OVG Münster, der BRH nehme im Rahmen seiner Prüftätigkeit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr.

Der Kläger hatte beim Bundesrechnungshof beantragt, ihm Kopien von Prüfungsunterlagen zu übersenden. Die angeforderten Unterlagen standen im Zusammenhang mit einer vom Rechnungshof vorgenommene Prüfung verschiedener Stiftungen, die aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Zuwendungen erhalten hatten. Der Kläger berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das gemäß § 1 grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt. Gemäß § 7 IFG entscheidet diejenige Behörde über den Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. 

Vor dem Verwaltungsgericht ging Informationsanspruch nicht durch. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG Nordrhein-Westfalen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Um die Gleichbehandlung der Presse hinsichtlich von Presseauskünften der Justiz ging es diese Woche vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Wie »Meedia« berichtet, einigten sich die klagende »taz« mit dem Bremer Justizsenator gütlich darauf, dass in Zukunft auch sie mit Informationen versorgt wird.

 

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