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03.03.2006; 17:23 Uhr
Landesmedienanstalt NRW: Modernisierung des Medienrechts unerlässlich
»Neuer« Rundfunk stellt Regulierung vor Herausforderungen

Vor dem Hintergrund neuer Übertragungswege von Rundfunk und dem damit verbundenen Auftreten neuer Wettbewerber hält Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), eine Modernisierung des deutschen Medienrechts für unausweichlich. Wie aus einer Pressemitteilung der LfM vom 3.3.2006 hervorgeht, nannte Schneider in einer Rede am 2.3.2006 in Wien als aktuelle Beispiele die Vergabe der Sport-TV-Rechten an die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH, Tochter des Kabelnetzbetreibers Unity Media, und die Deutsche Telekom, die eine Verbreitung durch Verwendung des Internet-Protokolls beabsichtigt, die Einführung des »Handy-TV« sowie die mögliche Einführung einer Gebühr für die Entschlüsselung von Satellitensignalen.

Vor dem Hintergrund der Vielfaltssicherung will Schneider die Grenze bei zukünftigen Auseinandersetzungen nicht mehr zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern ziehen, sondern zwischen klassischem und neuen Rundfunk. Verbunden ist damit eine Neudefinierung des Rundfunkbegriffs, der sich nach Auffassung des Direktors der LfM zukünftig weniger an technischen Modalitäten, sondern anhand von Inhalten und Reichweiten orientieren wird.

Markus Schächter, Intendant des ZDF sieht dies ähnlich und will alle Anstrengungen unternehmen, um auch in einer digitalen Fernsehwelt für alle Zuschauer die Empfangbarkeit der ZDF-Programmangebote sicher zu stellen. Zugleich fordert er laut einer Meldung des ZDF vom 3.3.2006 die freie und unverschlüsselte Weiterleitung seines Programms, unabhängig von verschiedenen Geschäftsmodellen.

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