mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.06.2009; 11:59 Uhr
MTV, Viva und Comedy Central kündigen Kooperation mit Zattoo
Internet-TV-Anbieter nimmt Stellung zur einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg

In der Diskussion um die Reichweite des urheberrechtlichen Kabelweitersenderechts ziehen die Fernsehsender MTV, Viva und Comedy Central ihre Programme von der Internet-TV-Plattform Zattoo zurück. Wie »teltarif.de« mit Bezug auf einen Bericht von »DWDL.de« meldet, machten die Sender von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, weil sie befürchten, von Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden.

Ende Mai hatten die Filmverleiher Warner und Universal eine einstweilige Verfügung gegen Zattoo vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Die Richter teilten die Auffassung der Antragsteller, dass die Internet-TV-Plattform keine Kabelweitersendung im Sinne des § 20 b UrhG betreibe (vgl. Meldung vom 25. Mai 2009). Durch die Verfügung wurde Zattoo das Streaming verschiedener Spielfilme untersagt, obwohl diese durch mit der Plattform kooperierende Fernsehsender, wie ARD etc., aufgrund eingeräumter Senderechte ausgestrahlt werden dürfen.

Auch Zattoo selbst hat mittlerweile Stellung zu den Berichten über die einstweilige Verfügung des LG Hamburg genommen. In einer Pressemitteilung wies der Internet-TV-Anbieter darauf hin, dass die Werbefinanzierung von Zattoo beim Erlass der einstweiligen Verfügung unerheblich gewesen sei. Auch schalte man keine eigene Unterbrecherwerbung, sondern zeige Werbe-Clips nur bei Kanalwechsel o.ä. Auch erfasse die Verfügung nur fünf Spielfilme, keine weiteren Programmteile. Zur Problematik der Kabelweitersendung vertritt Zattoo die Auffassung, dass das Begriff technologieneutral ausgelegt werden müsse und auch Internet-TV-Plattformen umfasse. Für diese Kabelweitersendung seien bisher stets Entgelte an die Verwertungsgesellschaften gezahlt worden. Nun wolle man die Situation gemeinsam mit diesen Verwertungsgesellschaften klären.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3654:

https://www.urheberrecht.org/news/3654/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.