mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.03.2014; 09:11 Uhr
Jugendmedienschutz: Rundfunkkommission will Staatsvertrag novellieren
Öffentlichkeit kann sich per Online-Konsultation beteiligen

Am 12. März 2014 hat die Rundfunkkommission der Länder beschlossen, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu novellieren. Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen für den neuen Staatsvertrag liegen jetzt vor. Nach den neuen Regelungen sollen unter anderem auch nutzergenerierte Inhalte in sozialen Medien von einer Alterskennzeichnung erfasst werden. Für Telemedien mit »unveränderbaren Angeboten« fordern die Länder eine freiwillige Alterskennzeichnung. Der Inhalteanbieter, der seine Angebote, mit Alterskennzeichnungen versieht, wobei er die Kennzeichnung selbst vornehmen oder ein Klassifizierungssystem einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle verwenden kann, soll privilegiert werden. In diesen Fällen sei er vor einer Verfolgung fehlerhafter Kennzeichnungen als Ordnungswidrigkeit geschützt. 

Auf der Online-Plattform »www.ideen-jugendmedienschutz.de« können Interessierte und Betroffene seit gestern im Wege der Online-Konsultation, die unter der Federführung des Freitstaates Sachsen steht, diskutieren sowie Ideen und Anregungen für die Überarbeitung des Staatsvertrages unterbreiten. Ab dem 19. Mai 2014 sollen die Beiträge ausgewertet werden. Auf der Grundlage dieser Auswertung sollen zur Sitzung der Rundfunkkommission am 12. Juni 2014 Eckpunkte für eine Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vorgelegt werden. Bis Dezember soll der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag paraphiert werden.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5164:

https://www.urheberrecht.org/news/5164/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.