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29.01.2010; 13:50 Uhr
Rheinland-pfälzische Staatskanzlei nimmt Stellung zur Kritik am Entwurf des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
Kein System für Sperrung und Zwangsklassifizierung im JMStV geplant

Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei hat nach der am 27. Januar 2010 erfolgten Anhörung zum Entwurf des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) Stellung zu der Kritik der Medien-Verbände am Entwurf bezogen, wie »heise online« berichtet. Die Länderkommission wolle am geltenden abgestuften Haftungssystem des Telemediengesetzes (TMG) nichts ändern und kein System für das Sperren und die Zwangsklassifizierung von Internetseiten errichten. Die Mainzer Staatskanzlei hob hervor, dass vor allem technische Möglichkeiten für Eltern zur Einschränkung des Internetzugangs ihrer Kinder geschaffen werden müssten. Zu diesem Zweck wolle man die Klassifizierung von Angeboten auf freiwilliger Basis erleichtern. Entsprechende Kennzeichnungs-Tools würden zurzeit von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) erarbeitet.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) und der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hatten die Ausweitung des Anbieterbegriffs auf Plattformanbieter und Zugangsvermittler im ursprünglichen Entwurf kritisiert. Laut BITKOM führe die geplante Neuregelung zu einer »direkten und ausufernden Vermittlerverantwortlichkeit, z.B. von Host- oder Access-Providern sowie Plattformbetreibern, für Drittinhalte«. Der Verband eco verwies in seiner Stellungnahme auf die umfängliche Regelung der Provider-Haftung im TMG und stellte ein fehlendes Regelungsbedürfnis im JMStV fest. Der VPRT forderte ebenfalls Klarstellungen beim Anbieterbegriff. Neben der Kritik sehen die Verbände das gegenwärtige »System der regulierten Selbstregulierung« als wirkungsvoll an und begrüßen die Bestrebungen, dieses System auszubauen.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag begrüßte den Änderungsentwurf, merkte jedoch kritisch an, dass es immer noch an wirksamen Filtern für das Internet fehle und kein staatlich anerkanntes Jugendschutzprogramm zustande gekommen sei. Sie sprach sich zudem für eine Verbesserung des Jugendschutzes auch im Fernsehen aus. Inzwischen sei Jugendschutz mittels der Regulierung von Sendezeiten nicht mehr effektiv. Durch Festplattenvideorekorder könnten Sendezeiten einfach umgangen werden.

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