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20.11.2012; 12:59 Uhr
Verbraucherschützer bemängeln Kinderspielportale
Werbung und redaktionelle Seiteninhalte sind in vielen Fällen nicht hinreichend getrennt

Jedes zweite der geprüften Kinderspielportale im Internet weist Probleme bei der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten auf. Außerdem werden im Rahmen von Gewinnspielen zu viele Daten von Kindern abgefragt. Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einer eigenen Pressemitteilung zufolge nach Abschluss des bundesgeförderten Projekts »Verbraucherrechte in der digitalen Welt« das insgesamt 52 Internetauftritte für Kinder untersucht hat. »Es ist schon erschreckend wie manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen.«, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der Verband leitete 29 Unterlassungsverfahren ein, von denen 17 außergerichtlich durch Unterlassungserklärungen erledigt werde konnten. In acht Fällen haben die Verbraucherschützer Klage erhoben (vgl. Übersicht des vzbv). Sieben Fälle wurden bereits entschieden, ein Urteil ist rechtskräftig (LG Berlin vom 14. September 2010, 103 O 43/10, ZUM-RD 2011, 365 - Volltext bei Beck Online). Zwei der Verfahren betreffen die Frage, ob Kinder für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zur Angabe von Alter und Adresse verpflichtet werden können. In einem der Verfahren wurde die Klage vom LG Leipzig durch Urteil vom 17. Oktober 2012 abgewiesen (Az. 5 O 1044/11), da der vzbv nach Ansicht der Richter nicht befugt ist, einen Verstoß gegen datenrechtliche Vorschriften vor Gericht zu klären. Datenschutzgesetze seien keine Verbraucherschutzgesetze im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes und auch keine Marktverhaltensregeln gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Im zweiten Verfahren zu dieser Frage findet der Verhandlungstermin erst im Februar 2013 vor dem LG Köln statt.

Carola Elbrecht, Projektleiterin »Verbraucherrechte in der digitalen Welt«, ist der Ansicht, dass notfalls gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssten, um Kinder vor unzulässigen Datenabfragen zu schützen. »Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wäre ein Schritt in die richtige Richtung.« Danach dürfen der Pressemitteilung zufolge personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern erhoben werden.

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