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15.10.2004; 14:59 Uhr
Xavier Naidoo siegt über Produzenten
BGH: Künstlervertrag ist sittenwidrig

Der zwischen dem Sänger Xavier Naidoo und der Pelham GmbH, deren Geschäftsführer Moses Pelham ist, im April 1998 geschlossene Künstlervertrag ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam. Wie der »Mannheimer Morgen« am 15.10.2004 berichtete bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) vom 9.7.2003 (Az.: 6 U 65/02 - ZUM 2003, 785). Im Fall hatte Naidoo den zwischen ihm und der Pelham GmbH geschlossenen Künstlervertrag im August 2000 aufgrund von Differenzen, die wegen Aufnahmen des Künstlers mit seiner Band »Söhne Mannheims« zwischen den Parteien entstanden waren, gekündigt. Hierauf klagte der Produzent und verlangte Auskunft über den Vertrieb zahlreicher Titel, die der Soulsänger selbstständig aufgenommen hatte. Naidoo reagierte mit einer Widerklage und verlangte von Pelham die Nachzahlung von Gagen in Höhe von 409.999 Euro.

Das OLG hatte die Klage des Produzenten wie das vorbefasste Landgericht Mannheim zurückgewiesen und der Widerklage stattgegeben. Nach Ansicht der Richter war der Künstlervertrag unwirksam, weil er die künstlerische Freiheit Naidoos über Gebühr einengte. Der Großteil der vertraglichen Regelungen falle einseitig zu Gunsten Pelhams aus. Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Musikbranche könnten diese Benachteiligungen des Soulsängers nicht hingenommen werden. So habe er kein Mitspracherecht, der Produzent hätte über Auftritte und Veröffentlichungen allein entscheiden können. Weiter sei die Pelham GmbH zur Zahlung des in der Widerklage geforderten Betrags verpflichtet, da sie von Gagen zu Unrecht »eigene allgemeine Betriebskosten« in Höhe von 409.999 Euro einbehalten habe. Dieser Betrag stehe Naidoo zu.

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[IUM/kr]

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