mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.01.2004; 16:07 Uhr
Rundfunkgebühr soll um 1,09 Euro im Monat erhöht werden
KEF stellt Bericht zum Finanzbedarf von ARD und ZDF vor

Die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro soll ab 1.1.2005 um 1,09 Euro je Monat steigen. Das geht aus einem von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) am 8.1.2004 veröffentlichten Bericht hervor. Nach dem im Oktober 2003 vorgestellten Zwischenbericht war zunächst eine Anhebung von 1,07 Euro vorgesehen. Das nun festgelegte Ergebnis liegt noch immer unter den Forderungen der Öffentlich-Rechtlichen. Eine Erhöhung der Monatsgebühr um 1,09 Euro bedeutet für die ARD nach Worten des Vorsitzenden der ARD, Prof. Jobst Plog, eine Anhebung um 66 Cent, die lediglich einer Steigerung von 1,4 Prozent pro Jahr entspricht. Dabei handele es sich um einen Wert weit unter der medienspezifischen Teuerungsrate. Der ursprünglich von der ARD angemeldete Mehrbedarf entspricht einer jährlichen Steigerung von 2,4 Prozent. Dies folgt aus einer Pressemitteilung der ARD vom 8.1.2004.

Dieser Kritik schloss sich auch ZDF-Intendant Markus Schächter in einer ZDF-Pressemitteilung vom selben Tag an. Nach seiner Aussage beträgt die Anhebung für das ZDF 27 Cent oder 1,7 Prozent pro Jahr und liegt damit »deutlich unter der Teuerung in anderen Medienbereichen«. Die Forderungen des ZDF entsprachen einem jährlichen Zuwachs von 4,4 Prozentpunkten. Insgesamt sei die Empfehlung aber »gut begründet und in ihrer schlüssigen Argumentation die notwendige Grundlage zur Erhaltung eines unabhängigen Qualitätsfernsehens in Deutschland.« Einer Verschiebung der Gebührenerhöhung erteilte Schächter eine deutliche Absage. Das ZDF brauche dieses Minimum an finanzieller Planungssicherheit, um seinen Programmauftrag weiterhin erfüllen zu können. Nach Ansicht Prof. Plogs liegt die Empfehlung der KEF an der unteren Grenze dessen, was für die ARD verkraftbar sei, ohne dass es zu empfindlichen Einschnitten in das Programmangebot für die Hörer und Zuschauer kommen müsse.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1651:

https://www.urheberrecht.org/news/1651/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.