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09.01.2004; 17:27 Uhr
Öffentlich-rechtliche Sender drohen mit Klage bei Verschiebung der Gebührenerhöhung
Unabhängiges Verfahren der Gebührenfestsetzung darf nicht mit Überlegungen zu einer Umstrukturierung der medienpolitischen Ordnung verknüpft werden

Sollten die Bundesländer eine Aussetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (KEF) zum 1.1.2005 geplanten Gebührenerhöhung beschließen, ist mit einem Gang der öffentlich-rechtlichen Sender nach Karlsruhe zu rechnen. Dies teilte der ARD-Vorsitzende Jobst Plog am 9.1.2004 der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« mit. Eine Verschiebung könne nur aus »verfahrenstechnischen Gründen« akzeptiert werden. Außerdem müssten die Sender dafür nachträglich kompensiert werden. Ähnlich hatten sich am 8.1.2003 bereits die Intendanten des Südwestrundfunks (SWR) und des Saarländischen Rundfunks, Peter Voß und Fritz Raff, geäußert. Die Sender begründen ihre Klagedrohung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot, die Gebührenfrage von Struktur- und Programminhalten zu trennen. Das unabhängige Verfahren der Gebührenfestsetzung dürfe nicht mit Überlegungen zu einer Umstrukturierung der medienpolitischen Ordnung verknüpft werden.

Nach dem von der KEF am 8.1.2004 in Berlin vorgelegten Gebührenvorschlag soll die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro ab 1.1.2005 um 1,09 Euro je Monat steigen. Über eine entsprechende Gebührenerhöhung entscheiden die Bundesländer. Nicht alle Ministerpräsidenten stehen allerdings hinter einer solchen Gebührenerhöhung. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Kurt Steinbrück (SPD) kündigte am 8.1.2004 laut eines Berichts der dpa an, bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im März 2004 weitere Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Damit wäre eine neue Grundlage für einen erneuten Gebührenvorschlag der KEF geschaffen. Auch Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) lehnt die vorgeschlagene Gebührenerhöhung ab. Der Bayerische Medienminister Erwin Huber (CSU) betont in einer Presseerklärung der Bayerischen Staatskanzlei vom 8.1.2004, es werde zum 1. Januar 2005 keine Gebührenerhöhung geben. Nach Aussage Steinbrücks sehen neben ihm und Edmund Stoiber mindestens ein halbes Dutzend weiterer Ministerpräsidenten Einsparmöglichkeiten bei den Öffentlich Rechtlichen.

Zwar müssen die Minister einstimmig eine Erhöhung beschließen. Sie sind aber weitgehend an die Vorschläge der KEF gebunden. 1994 hatte das BVerfG durch Urteil (Az.1 BvL 30/88 - ZUM 1994,173) die Position der zuständigen KEF gestärkt, um die »Staatsferne« der Öffentlich Rechtlichen zu gewährleisten und den Politikern keinen »Gebührenhebel« in die Hand zu geben. Die Bedarfsanmeldung der KEF sollte allerdings der Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der »Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit« zugänglich sein.

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