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17.11.2003; 18:34 Uhr
Verhältnis zwischen Landesmedienanstalten und KEK weiterhin angespannt
Medienwächter fühlen sich bei Genehmigungsverfahren zur Verlängerung von Sendelizenzen für Neun Live, ProSieben und XXP TV übergangen

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in einer Mitteilung vom 11.11.2003 die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) aufgrund unterlassener Beteiligung der KEK am Genehmigungsverfahren zur Verlängerung von Sendelizenzen für Neun Live (BLM), ProSieben und XXP TV (MABB) gerügt. Die Landesmedienanstalten hätten entgegen den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages eigenmächtig und letztlich widerrechtlich den Programmveranstaltern die Erlaubnis zum weiteren Sendebetrieb erteilt. Auch dort, wo Veranstaltergemeinschaften konzernintern an neu gegründete Firmen übergingen, dürften die Lizenzen nicht einfach übertragen werden, sondern bedürften eines neuen Prüfverfahrens. Teil dieses Prüfverfahrens sei die Vorlagepflicht bei der KEK. Unterbleibe diese, so führe das zu der Rechtswidrigkeit eines von der zuständigen Landesmedienanstalt erteilten Verlängerungs- oder Genehmigungsbescheids.

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