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28.03.2003; 10:43 Uhr
US-Gesetzentwurf fordert Kennzeichnung kopiergeschützter Medien
"Verbraucher sollten wissen, was sie bekommen und was nicht"

Im US-Senat sind Forderungen laut geworden, die Verwertungswirtschaft gesetzlich zur Kennzeichnung kopiergeschützter Medien zu verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte der demokratische Senator Ron Wyden vor kurzem der Öffentlichkeit vor. Wyden erklärte am 24.3.2003, sein Entwurf eines "Digital Consumers Right to Know Act" erkenne ausdrücklich das Recht der Rechteinhaber an, ihre Inhalte durch technische Schutzmaßnahmen vor unrechtmäßigen Nutzungen zu schützen. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass die Interessen der Verwertungswirtschaft auf der einen und die der Verbraucher völlig aus dem Gleichgewicht gerieten. Ohne Kennzeichnungspflicht könne die Wirtschaft die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte "dramatisch einschränken", ohne dass die Verbraucher vor dem Kauf die Möglichkeit hätten, diese Einschränkungen in ihre Kaufentscheidung einzubeziehen. "Ein Vorabhinweis auf technische Nutzungsbeschränkungen ist eine Frage grundlegener Fairness. Die Verbraucher sollten wissen, was sie bekommen und was nicht", meinte Wyden.

Ob die Verwertungswirtschaft nach geltendem Recht zur Kennzeichnung kopiergeschützter Medien verpflichtet sind, ist umstritten. In Deutschland sind vor allem Kopierschutzmaßnahmen bei Musik-CDs bei Verbrauchern immer wieder auf Widerstand gestoßen. Die Frage hat auch bereits deutsche Gerichte beschäftigt. Im Oktober 2001 hat ein Verbraucher aus Verärgerung über den Kopierschutz einer Musik-CD Strafanzeige gegen ein Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe gestellt. Der enttäuschte Musikfan warf dem Unternehmen Betrug, Computerbetrug und Verstöße gegen das Urheberrecht vor. Grund der Anzeige waren vergebliche Versuche, eine im Laden gekaufte Musik-CD auf dem eigenen PC abzuspielen, zu kopieren und in das MP3-Format umzuwandeln. Ursache für diese Probleme war vermutlich der Einsatz eines Kopierschutzverfahrens, dass das Auslesen von Musik-CDs in den CD-ROM-Laufwerken von Computern verhindert. Klarheit schaffen wird im Streit über die technischen Schutzmaßnahmen erst der geplante neue § 95d des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der eine entsprechende Kennzeichnungspflicht vorsieht.

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