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12.01.2004; 16:58 Uhr
Deutsche Bank geht gegen Schadensersatzurteil in Kirch-Prozess vor
Die Bank reichte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein

Laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins »Focus« hat die Deutsche Bank AG (Deutsche Bank) am 18.12.2003 beim Bundesgerichtshof (BGH) Nichtzulassungsbeschwerde gegen das im Rechtsstreit mit dem Medienunternehmer Leo Kirch ergangene Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) eingelegt.

Das OLG hatte die Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, wobei sich das Gericht aber antragsgemäß auf die Feststellung der Schadensersatzpflicht beschränkt hatte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Rolf Breuer. Gleichzeitig schlossen die Richter die Möglichkeit der Revision aufgrund mangelnder grundsätzlicher Bedeutung aus. Außerdem handele es sich bei der Rechtssache um einen Einzelfall.

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[IUM/kr]

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