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25.04.2002; 16:40 Uhr
Staatsferne der Medien soll europäischer Verfassungsgrundsatz werden
Forderung in Regierungsprogramm der SPD - Verfassungskonvent soll tätig werden

Die Staatsferne der Medien soll nach dem Willen der SPD europäischer Verfassungsgrundsatz werden. Das geht aus dem Regierungsprogramm hervor, das die Partei von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 24.4.2002 in Berlin vorgelegt hat. In dem Papier schreiben die Sozialdemokraten, wirtschaftliche Macht dürfe nicht in politische Macht umschlagen, "auch nicht von außen". Um Meinungs- und Medienvielfalt im europäischen Binnenmarkt zu erhalten, sei Handeln auf europäischer Ebene erforderlich. Wörtlich heißt es in dem Regierungsprogramm weiter: "Deshalb fordern wir den Konvent auf, die Staatsferne als europaweit geltendes Prinzip festzuschreiben." Angesprochen ist damit der Europäische Konvent unter Vorsitz des ehemaligen französischen Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing, der bis Mitte 2003 den Entwurf für eine europäische Verfassung ausarbeiten soll.

Die Forderung im SPD-Regierungsprogramm dokumentiert die Hilflosigkeit der deutschen Politik beim Versuch, nach der Insolvenz von Teilen der angeschlagenen Kirch-Gruppe den Einstieg unerwünschter ausländischer Unternehmer bei dem Münchener Unternehmen zu verhindern. Besonders große Vorbehalte gibt es im Zusammenhang mit einer weitergehenden Beteiligung des italienischen Ministerpräsidenten und Medienunternehmers Silvio Berlusconi an der Kirch-Gruppe. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) hatte bereits Anfang April 2002 gefordert, ein Einstieg Berlusconis bei der Kirch-Gruppe müsse mit allen Mitteln verhindert werden. Der Einsatz von Medienmacht zur Beeinflussung der politischen Willensbildung durch ein ausländisches Regierungsmitglied sei unvereinbar mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung und deshalb verfassungswidrig. Auch sein Parteifreund Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), Julian Nida-Rümelin, hatte sich im selben Zusammenhang für eine Begrenzung ausländischer Medienbeteiligungen ausgesprochen. Nida-Rümelin gestand allerdings ein, entsprechende Regelungen könnten nur für außereuropäisches Kapital gelten. Andernfalls wären sie nicht mit EU-Recht vereinbar.

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