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27.03.2006; 15:17 Uhr
GEMA bemängelt fehlende Teilhabe von Musikautoren an digitalen Vertriebswegen
Neuregelung zur Urheberrechtsabgabe kommt »Enteignung der Autoren« gleich

Anlässlich der Präsentation ihrer Jahresbilanz weist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) auf eine mangelhafte Beteiligung der Musikautoren an den durch die Digitalisierung eröffneten neuen Vertriebswegen für Musik hin. Die Verwertungsgesellschaft hat laut einer Pressemitteilung vom 27.3.2006 im Bereich Online-on-Demand, Websites und Ruftonmelofien im letzten Jahr lediglich 5,5 Mio. EUR erzielt gegenüber einem Gesamtertrag von 852,2 Mio. EUR.

Jedoch verspricht sich Prof. Dr. Jürgen Becker, Vorstandssprecher der GEMA, von zwei aktuellen Entscheidungen der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 20. und 27.2.2006 (Veröffentlichung in der ZUM folgt) positive Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Musikautoren. In ihren Entscheidungen hatte die Schiedsstelle die Gesamtvertragsfähigkeit der Phongraphischen Wirtschaft für Online-Musiknutzungen und Ruftonmelodien verneint.

Ebenso wie die Prof. Dr. Becker, tadelte der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) die im Rahmen der Novellierung des Urheberrechts (2.Korb) vorgesehene Deckelung der Urheberrechtsabgaben auf Kopiergeräte und Leerträgermedien auf maximal 5 Prozent des Verkaufspreises. »Mit der geplanten Neuregelung zu Lasten der Urheber werden einseitig die Interessen der Hardware-Industrie berücksichtigt. Aufgabe des Urheberrechts ist es jedoch, den Schutz des geistigen Eigentums sicherzustellen«, erklärte die DMV-Präsidentin Dagmar Sikorski in einer Pressemitteilung vom 27.3.2006.Vor diesem Hintergrund hält sich die GEMA einem Bericht bei »heise online« vom selben Tage angesichts einer faktischen »Enteignung der Autoren« in letzter Konsequenz auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht offen.

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