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19.10.2009; 17:19 Uhr
USA: Mobilfunkprovider benötigt keine Aufführungslizenz für Handy-Klingeltöne
Weiterleitung des Anrufsignals stellt keine öffentliche Wiedergabe des Klingeltons dar

Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft American Society of Composers, Authors and Publishers (ASCAP) hat keinen Anspruch auf zusätzliche Lizenzzahlung für die öffentliche Aufführung von Mobilfunk-Klingeltönen gegen den Telekommunikationsanbieter. Wie ein New Yorker Bezirksgericht am 14. Oktober 2009 entschieden hat, ist der Anbieter, der seinen Kunden Klingeltöne zur Übertragung auf das Mobiltelefon zur Verfügung stellt, nicht für die Wiedergabe vor einem öffentlichen Publikum verantwortlich. Neben den in den USA üblichen Lizenzzahlungen von 0,24 US-Dollar je Musikstück hatte ASCAP von den Mobilfunkanbietern eine höhere Vergütung verlangt, was das Unternehmen Verizon gerichtlich überprüfen ließ.

Das Gericht folgt bei seiner Entscheidung der Argumentation des ASCAP, das Abspielen des Klingeltons beim Anruf stelle eine öffentliche Aufführung dar, nicht. Die Verwertungsgesellschaft hatte zu begründen versucht, der Mobilfunkanbieter löse das Klingeln des Handys in der Öffentlichkeit durch Weiterleitung des Anrufs aus. Allerdings sei das Ertönen des Mobiltelefons auch in der Öffentlichkeit als private Nutzung zu beurteilen, so die Begründung des Gerichts.

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