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10.09.2004; 16:26 Uhr
Fairsharing-Netzwerk nimmt Stellung zu Gebhardts Thesen
»Kulturflatrate gewährt weitaus gerechtere Vergütung als bisher«

Drei Tage nachdem Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände, auf »Spiegelonline« sieben Thesen gegen die Einführung einer »Kulturflatrate« veröffentlicht hat, nutzt das »Fairsharing Netzwerk« das gleiche Medium für eine Erwiderung. Die Fairsharing-Kampagne, der unter anderem die Attac AG Wissensallmende, Netzwerk NeueMedien, Privatkopie.net, und die Grüne Jugend angehören, sieht entgegen Gerhardts erster These in der geforderten Flatrate keine Enteignung der Rechteinhaber. Vielmehr würden sie für die Nutzung ihrer heruntergeladenen Musik vergütet. Der Bemängelung einer Rechtsgrundlage setzen die Netzbürgerrechtler die Möglichkeit einer entsprechenden Urheberrechtsreform entgegen und weisen auf die internationale Initiative von Verbraucherschützern und Wissenschaftlern hin, die Flatrate in eine neue EU-Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften einzubringen. Hierzu wurde am 12.6.2004 in Berlin die so genannte »Berliner Erklärung« verabschiedet. Weiter sei das Argument, dass durch die Flatrate legale Online Dienste keine Chance mehr hätten, zynisch. Die Musikindustrie sei es gewesen, die innovative Musikfirmen der New Economy mit Prozessen überzogen und so vernichtet habe. Auch eine Vergütung der Musiker durch ein Flatrate sei weitaus gerechter als bisher, da als Berechnungsgrundlage die konkrete Nutzung der entsprechenden Dateien herangezogen werden könne.

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