mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
22.06.2013; 14:43 Uhr
Google reagiert mit Opt-in auf Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Verlage sollen weitere Verwendung von Inhalten für Google News bestätigen

Am 1. August tritt das Leitungsschutzrecht für Presseverlage in Kraft, wodurch Verlage das Recht erhalten, künftig von Suchmaschinen und ähnlichen Diensten Lizenzgebühren für die Nutzung von Artikeln und Auszügen einzufordern (vgl. Meldung vom 22. März 2013). Google hat nun darauf reagiert und am Freitag in einem Blogpost bekannt gegeben, dass Verlage der Suchmaschine in Zukunft ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen müssen, wenn sie weiter beim News-Dienst von Google gelistet werden wollen. Mit der Opt-in-Lösung verhindert Google, für die Nutzung von Verlagsinhalten nach künftiger Rechtslage zahlen zu müssen. 

Das Leistungsschutzrecht schaffe eine »rechtliche Unsicherheit«, welcher mit Googles »neuem Bestätigungssystem« begegnet werden soll, heisst es in der Google-Mitteilung. »Diese neue Bestätigungserklärung ist eine Ergänzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten für Verlage, selbst zu bestimmen, ob ihre Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden sollen - oder nicht.« In allen anderen Ländern bleibe es bei dem bisherigen Verfahren, nach dem Inhalte von Verlagsangebote solange bei Google News erscheinen, bis diese sich auslisten lassen. 

In ersten Reaktionen kündigten verschiedene Verlage bereits an, das Opt-in-Angebot zu überprüfen. So erklärt z.B. die »Spiegel Online« - Chefredaktion dazu: »Google und Google News sind für viele Leser wichtige Instrumente, um zu Artikeln, Fotos und Video auf ›Spiegel Online‹ zu gelangen. Deshalb wollen wir auch in Zukunft dort gelistet werden. Wir prüfen die Opt-in-Regel sorgfältig und werden in den kommenden Tagen aktiv.« Eine ähnliche Wortwahl fand auch der Chefredakteur von »Süddeutsche.de«. 

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ erklären in einer gemeinsamen Pressemitteilung, es sei konsequent, dass Google mit der Einführung des Opt-in-Verfahrens das Leistungsschutzrecht anerkenne. »Die Verleger gehen allerdings davon aus, dass das Recht weiterreicht.« Die Frage der Verwertung des Leistungsschutzrechts und insbesondere die Entscheidung, ob Verlage ihre Inhalte dem Dienst Google-News bis auf weiteres kostenlos überlassen, darüber müsse das einzelne Unternehmen entscheiden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4977:

https://www.urheberrecht.org/news/4977/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.