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09.07.2002; 16:16 Uhr
Keine mittelbare Markenrechtsverletzung durch Verweis auf privater Internetseite
Wegen nur mittelbaren Verweises und Fehlens wirtschaftlicher Interessen - Urteil des LG München I

Verweist ein Betreiber eines privaten Internetangebotes auf fremde Seiten, von denen auf markenrechtswidrige Internetangebote weiterverwiesen wird, liegt darin keine Rechtsverletzung. Das stellte das Landgericht München I (LG) am 9.7.2002 klar (Az. 7 HK O 6040/02). Im Fall hatte ein Verbraucher auf seiner privaten Homepage auf die Website eines Softwareunternehmens verwiesen. Über dessen Internetangebot waren in mehreren Zwischenschritten Seiten eines weiteren Anbieters erreichbar, auf denen fremde Markenrechte verletzt wurden. Der Markeninhaber mahnte den Verbraucher daraufhin ab und stellte ihm die Kosten dafür in Rechnung. Die entsprechende Klage wies das LG allerdings ab. Die Richter der siebten Handelskammer bekräftigten zwar, dass eine mittelbare Markenrechtsverletzung auch dann denkbar sei, wenn durch einen sogenannten "Link" auf rechtswidrige fremde Inhalte verwiesen werde. Voraussetzung für eine Zurechnung sei aber zum einen, dass sich der Verweisende die fremden Inhalte zu eigen mache. Außerdem müsse der Verweis im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs erfolgen, der Verweisende also wirtschaftliche Interessen verfolgen. Beides sei nicht der Fall. Gegen eine Haftung spreche vor allem aber die Tatsache, dass die markenrechtsverletzenden Seiten erst über eine Vielzahl von Einzelschritten und nicht durch einen unmittelbaren Verweis erreichbar seien.

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