mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.11.2013; 14:36 Uhr
Kritische Stimmen zur »Google Books«-Entscheidung in den USA
Börsenverein: »Große Gefahr für kulturelle Vielfalt«

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. (Börsenverein) hält es laut eigener Stellungnahme zu der kürzlich ergangenen Abweisung der Klage der US-Autorenvereinigung gegen Google (vgl. Medung vom 15. November 2013) »für gefährlich, dass ein weltweit agierendes Unternehmen wie Google viele Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher ohne Genehmigung der Rechteinhaber zu kommerziellen Zwecken vervielfältigen dürfen soll«. Damit werde insbesondere beim Thema Bücher die Monopolbildung von Google unterstützt, denn künftig werde jede Buchsuche über diese Suchmaschine laufen.

Auch der Deutsche Kulturrat zeigt sich beunruhigt über die aktuelle Entscheidung. »Es ist schon naiv zu denken, dass die Digitalisierungskrake Google aus rein altruistischen Motiven Millionen von Büchern einscannt und der Menschheit kostenfrei zur Verfügung stellt«, erklärt Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Selbstverständlich solle der Inhalt von Büchern auch allen in digitaler Form zugänglich sein. Dafür sei es aber notwendig, betont Zimmermann, »dass zum einen die Rechte der Urheber und der Verlage geachtet werden und zum anderen nicht kommerzielle Anbieter diese Inhalte zur Verfügung stellen«. Vor diesem Hintergrund fordert Zimmermann die Politiker in Deutschland auf, »endlich die ›Deutsche Digitale Bibliothek‹ und die ›Europeana‹ in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe auch in Konkurrenz zu einem kommerziellen Anbieter wie Google erfolgreich erledigen zu können«.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5079:

https://www.urheberrecht.org/news/5079/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.