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27.11.2013; 12:38 Uhr
EU-Richtlinie zur vereinfachten Online-Lizenzierung von Musikstücken beschlossen
Finale Fassung enthält Recht zur Lizenzvergabe für nicht-kommerzielle Nutzung

Der Rechtsausschuss JURI im EU-Parlament hat gestern einstimmig die finale Fassung der EU-Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften beschlossen (im Volltext bei »netzpolitik.org« veröffentlicht). Die Verabschiedung im Plenum soll im Februar 2014 folgen und gilt als reine Formsache.

Mit der Richtlinie soll die grenzüberschreitende Lizenzierung von Online-Rechten vereinfacht werden. Sie soll einen eindeutigen und stabilen Rahmen für transnationale Dienste im Umgang mit verschiedenen Urheberrechten schaffen. So müssen Musikplattformen z.B. nicht mehr in jedem einzelnen Mitgliedstaat separat die Nutzungsrechte mit den Verwertungsgesellschaften aushandeln (vgl. Meldung vom 6. November 2013). Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde zudem mit Art. 5 Abs. 2a eine Bestimmung eingefügt, wonach Mitglieder von Verwertungsgesellschaften das Recht haben sollen, auch Lizenzen für eine nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke zu vergeben. Dort heißt es wörtlich: »Rightholders shall have the right to grant licences for the non-commercial uses of the rights, categories of rights or types of works and other subject matter of their choice.« Nach Umsetzung der Richtlinie ist Rechteinhabern damit auch die Möglichkeit einzuräumen, ihre Werke unter den Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen, die die kommerzielle Nutzung vorbehalten. 

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