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29.03.2007; 19:16 Uhr
Illegale Downloads auf niedrigsten Stand seit 2004
Deutsche Musikwirtschaft dringt weiter auf Verbesserung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums

Mit 374 Mio. im Jahr 2006 erreichen die illegalen Downloads von Musiktiteln in Internet-Tauschbörsen den niedrigsten Stand seit Beginn der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet, obwohl sich die Zahl der Breitband-Internetzugänge im gleichen Zeitraum fast verdreifacht hat. Wie der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft am 29.3.2007 mitteilte, waren es 2003 noch rund 600 Mio. Downloads. Michael Haentjes, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Phonoverbände, sieht sich in der Strategie bestätigt, Verstöße gegen die Rechte von Urhebern zu verfolgen, wobei ihm die Strafverfolgung nicht das vorrangige Ziel ist. Vielmehr sei dies bislang der einzige gangbare Weg, um die Internetpiraterie derzeit zu bekämpfen. So habe man allein im Jahr 2007 bereits 15.000 Strafverfahren in Gang gebracht. Zugleich forderte Haentjes das Verbot intelligenter Aufnahmesoftware, mit der sich aus Internetradios vollautomatisch maßgeschneiderte CDs zusammenstellen ließen.

Ferner erneuerte er seine Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie, den die Bundesregierung am 24.1.2007 vorgelegt hatte (siehe Meldung vom gleichen Tage). Die Kosten und Lasten der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen würden auf die Seite der Geschädigten verlagert. Dies manifestiere sich vor allem in dem umstrittenen Richtervorbehalt und das gewerbliche Ausmaß als Voraussetzung für den zivilen Auskunftsanspruch sowie die Deckelung der Abmahngebühren. »Das Urheberrecht muss endlich in der digitalen Realität ankommen. Der jetzt vorliegende Entwurf bewirkt genau das Gegenteil«, betonte Haentjes.

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