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27.06.2012; 11:10 Uhr
Ofcom stellt Entwurf für Three-Strikes-Modell gegen Urheberrechtsverletzungen vor
Rechteinhaber sollen gezielt gegen Wiederholungstäter vorgehen können

Die britische Medienaufsicht Ofcom hat gestern einen Entwurf (pdf-Datei) für ein Copyright-Warngesetz veröffentlicht, wonach die großen britischen Provider nach Meldung der Rechteinhaber von mutmaßlichen Rechtsverstößen im Internet die betroffenen Kunden zunächst schriftlich verwarnen sollen. Die einzelnen Verwarnungen werden auf einer anonymisierten Liste gespeichert. Erfolgen drei Warnungen innerhalb eines Jahres können die Rechteinhaber verlangen, über sämtliche mit dem jeweiligen Anschluss verbundenen Verdachtsfälle informiert zu werden, ohne jedoch die Identität der betreffenden Kunden von den Providern zu erfahren. Die Offenlegung der Identität des Anschlussinhabers erlangen die Rechteinhaber erst durch einen richterlichen Beschluss. Im Anschluss ist die Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen den einzelnen Anschlussinhaber möglich. So sollen die Rechteinhaber gezielt gegen mutmaßliche Wiederholungstäter vorgehen können. Der Entwurf ist laut »Spiegel Online« das Ergebnis von Beratungen mit Providern, Rechteinhabern und Internetnutzern. Auch die britische Piratenpartei soll befragt worden sein. 

Das Warnhinweismodell basiert auf dem umstrittenen »Digital Economy Act« vom April 2010, der über die konkrete Ausgestaltung des Warnhinweisverfahrens hinaus weitere Sanktionen vorsieht, mit denen Provider auf betreffende Kunden reagieren können (vgl. Meldung vom 12. April 2010)

Ofcom hat den Entwurf einen Monat lang bis 26. Juli 2012 zur Konsultation gestellt. Ende des Jahres soll das Parlament sein Votum abgeben, so »Heise Online«. Mit einer Umsetzung des vorgeschlagenen Verfahrens werde frühestens im Frühjahr 2014 gerechnet.

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