mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.10.2012; 18:00 Uhr
Juristische Auseinandersetzungen um Kachelmann-Buch mehren sich
Nach der Ex-Geliebten möchte nun die »Schwetzinger Zeitung« gegen das Buch vorgehen

Das letzten Freitag auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellte Buch »Recht und Gerechtigkeit« von Jörg Kachelmann zieht juristische Auseinandersetzungen nach sich. Die Ex-Geliebte des Moderators hat bereits eine einstweilige Verfügung gegen das Buch durchgesetzt, weil sie mit vollem Namen genannt wird. Kachelmann und seine Frau Miriam arbeiten in dem Buch die Zeit des Vergewaltigungsprozesses gegen den Moderator auf. Wie das »Handelblatt« berichtet wurden von der Erstauflage des Buches bereits 40.000 Exemplare ausgeliefert, die nicht von der einstweiligen Verfügung betroffen seien. Verleger Ulrich Genzler bemerkte gegenüber dem »Handelsblatt«, dass die einstweilige Verfügung 300 Seiten umfasst und bisher noch nicht ausreichend bearbeitet werden konnte. Nach genauer Prüfung werde der Verlag Widerspruch einlegen und alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Letzten Donnerstag hatte Kachelmann in der SWR-Radiosendung »Leute« erklärt, dass er in der Namensnennung kein Problem sehe, da der Name bereits in der Zeitschrift »Emma« sowie am Tag der Urteilsverkündigung vom Landgericht Mannheim genannt worden sei. Außerdem habe sich Claudia D. für ein Exklusivinterview in der Zeitschrift »Bunte« seitenweise ungepixelt ablichten lassen, wenn auch ohne Nennung des Klarnamens. Auch in dieser Sendung hatte Jörg Kachelmann seine Ex-Geliebte bei vollem Namen genannt und sie außerdem als »eine Kriminelle aus Schwetzingen« bezeichnet. Claudia D. hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Kachelmann selbst erwirkt, die seinen Anwälten laut »Handelsblatt« am Freitag auf der Buchmesse zugestellt worden ist. Danach darf Kachelmann den Namen seiner Ex-Geliebten nicht mehr in der Öffentlichkeit nennen.

Neben der Ex-Freundin kündigte nun die »Schwetzinger Zeitung« an, gegen das Kachelmann-Buch vorzugehen und den Verlag Random House abzumahnen. Grund sind einem Artikel der Zeitung zufolge unwahre Tatsachenbehauptungen wie beispielsweise die Angabe, dass ein Redakteur der »Schwetzinger Zeitung« Mitglied im Sportverein TV Schwetzingen sei. Ebenso habe eine »Bildlöschaktion«, von der Kachelmann berichte, nicht stattgefunden. 

Aber auch der Moderator plant gerichtliche Schritte. In einem Interview mit der schweizer »Sonntagszeitung« kündigte Kachelmann an, gerichtlich gegen schweizer Medien wegen der Art und Weise der Berichterstattung über seinen Vergewaltigungsprozess vorzugehen. Einen Schweizer Medienanwalt habe er bereits eingeschaltet. Außerdem werde staatsanwaltschaftlich wegen uneidlicher Falschaussage gegen eine Zeugin in dem benannten Prozess ermittelt. Diese hatte sich 2010 in der »Bunten« unter dem Namen Anja L. ebenfalls als »Opfer von Kachelmann« bezeichnet. Ihre Aussage habe »nicht der Wahrheit entsprochen« so Kachelmann.

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4772:

https://www.urheberrecht.org/news/4772/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.