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27.07.2009; 15:16 Uhr
Britischer Internetprovider sperrt Anschlüsse bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen
Freiwillige Einführung von Sperr-Maßnahmen

Ungeachtet des Gesetzgebungsverfahrens um »HADOPI« in Frankreich (vgl. Meldung vom 21. Juli 2009) und die aktuelle Diskussionen um »Three-Strikes-Out«-Modelle nimmt der britische Internetanbieter Karoo auf private Initiative hin ohne gesetzliche Verpflichtung Sperrungen der Zugänge seiner Kunden bei Urheberrechtsverstößen vor. Zunächst wurde berichtet, dass die Sperrung ohne Vorwarnung erfolge. Später gab der Provider jedoch in einer Mitteilung an seine Kunden bekannt, man wolle - ähnlich dem französischen Modell der »abgestuften Antwort« - die Sperrung des Internetzugangs erst ab der dritten schriftlichen Verwarnung vornehmen. Die erneuten Freigabe des Anschlusses durch den Provider ist nach Rücksprache mit dem Kunden möglich, bei der dieser den geänderten Nutzungsbedingungen zustimmen müsse, wie »golem.de« berichtet. Während der erste Wiederanschluss nach einer Sperrung kostenlos möglich sei, werde für weitere Freischaltungen eine Gebühr von 30 Pfund erhoben. In die Kritik geraten war das Vorgehen des Providers vor allem, weil das Unternehmen im Großraum Hull der einzige Internetanbieter sei und die Bewohner daher von seinen Leistungen abhängig seien.

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