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05.12.2007; 10:26 Uhr
Brüssel plant Empfehlung zur Förderung der Online-Distribution von Inhalten
Online Content Platform soll alle Beteiligten zusammenbringen

Voraussichtlich zum Ende des Jahres 2007 will die Europäische Kommission eine Empfehlung zur stärkeren Online-Verbreitung von kreativen Inhalten veröffentlichen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Online-Produktion und -Distribution zu verbessern, setzt die EU-Kommissarin Viviane Reding laut einem Bericht von »Intellectual Property Watch« auf Vereinbarungen der Industrie, Selbstregulierung und eine »stringente Anwendung des Wettbewerbsgrundsatzes«. Bislang würden Unsicherheiten beim Umstieg auf digitale Technologien dafür sorgen, dass das Potential von Online-Diensten nicht ausgeschöpft werde, so anlässlich einer Veranstaltung des European Publishers Council (EPC).

Teil der zunächst mit Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten abzustimmenden Empfehlung soll dabei ein für Interessenvertreter und Inhaltevermittler gleichermaßen geltender Verhaltenskodex sein, der Leitlinien für den Umgang mit Piraterie vorgibt. Eine neue »Online Content Platform« soll die Vertreter der verschiedenen betroffenen Seiten zusammenbringen, um so Lösungen zu finden für Fragen des Zugangs zu kreativen Inhalten, multiterritorialer Lizenzen sowie des Digital Rights Managements. Auch könnten Verhaltensregeln für Verbraucher im digitalen Umfeld diskutiert werden. Laut »heise online« soll die Entwurfsfassung der Empfehlung sich intensiv mit Kollisionslagen zum Urheberrecht auseinandersetzen.

Als Beispiel eines erfolgreichen Zusammenwirkens verwies Reding auf den neuen Protokoll-Standard »Automated Content Access Protocol« (ACAP), den der EPC, die World Association of Newspapers (WAN) und die International Publishers Association (IPA) in Zusammenwirken mit Suchmaschinenbetreibern entwickelt haben (siehe Meldung vom 25.9.2006). Damit sollen in Zukunft Konflikte vermieden werden sollen, indem ACAP sämtlichen Internet-Nutzern Informationen über die Nutzungsbedingungen publizierter Inhalte vermittelt. Dabei knüpft ACAP an das bislang bei Online-Inhalten verwendete »robot.txt.« an, mit dem die von Suchmaschinen benutzten »Crawler« gehindert werden, Online-Inhalte zu erfassen. Demgegenüber macht ACAP Angaben über Zugangs- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Online-Inhalts.

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