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11.03.2008; 10:40 Uhr
Bundesrat-Ausschüsse mit Kritik an EU-Mitteilung zu Online-Inhalten
Vorsicht bei gebietsüberschreitender Lizenzierung und mehr Schutz gegen Internetpiraterie angemahnt

Am 14.3.2008 wird sich das Plenum des Bundesrats mit der Mitteilung der Europäischen Kommission »über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt« beschäftigen, Anfang des Monats haben die Ausschüsse der Länderkammer bereits ihre Empfehlungen hierfür vorgelegt. Darin begrüßen der federführende EU-Ausschuss und der Kulturausschuss die Bemühungen aus Brüssel, innovative Geschäftsmodelle und grenzüberschreitende Dienste im Online-Bereich fördern zu wollen. Im Detail besteht aber auch Anlass zu Kritik.

So werde nach Ansicht des Rechts- sowie des EU-Ausschusses mit dem Vorschlag, länderübergreifende Lizenzierungsmodelle zu entwickeln, das bestehende System der Gegenseitigkeitsverträge in Frage gestellt, wodurch kleinere nationale Verwertungsgesellschaften in ihrer Existenz bedroht würden. Stattdessen sollte das bestehende System ausgebaut werden, weil so die kulturelle Vielfalt in Europa besser gefördert werden könne. Daneben teilen die beiden Ausschüsse die Einschätzung der Kommission, dass Internetpiraterie ein zentrales Problem bei der digitalen Verwertung darstelle. In diesem Zusammenhang müssten die Rechteinhaber effektive Instrumente an die Hand bekommen. Dazu zähle u. a. ein Schadensersatzanspruch, der bei Verletzung eines Rechts nicht lediglich eine einfache Lizenzgebühr vorsehe sowie ein praktikabler und erfüllbarer zivilrechtlicher Auskunftsanspruch. Außerdem müssten Rechteinhaber, Internetprovider und Verbraucher dazu bewogen werden, durch freiwillige Vereinbarungen zu einer Lösung dieses Problems beizutragen.

Hinsichtlich des Einsatzes von interoperablen DRM-Systemen empfehlen die beiden Ausschüsse, zunächst die weitere Marktentwicklung anzuwarten, insbesondere was die Durchsetzung von Standards angehe. Darüber hinaus wollen der EU- und der Kulturausschuss sichergestellt wissen, dass bei Hochschulen und andere Institutionen, die ein berechtigtes Interesse am freien Zugang zu Informationen hätten, DRM-Systeme nur in angemessenem Umfang genutzt würden, um so die Belange der Wissens- und Informationsgesellschaft besser zu berücksichtigen. Als Leitlinien hierbei verweisen die beiden Ausschüsse auf den Beschluss des Bundesrats vom 21.9.2007 zum «Zweiten Korb« der Urheberrechtsgesetznovellierung sowie auf die Mitteilung der Kommission »über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter«. Bei der Frage der Verfügbarkeit kreativer Inhalte und den Problemen bei »verwaisten Werken« soll nach Meinung des EU- und des Rechtsausschusses besonders aufmerksam geprüft werden, bevor geschützte Werke ohne Zustimmung der Urheber genutzt würden. Um deren vermögens- und urheberpersönlichkeitsrechtliche Belange besser zu schützen, schlagen sie eine ähnliche Regelung wie zum neuen § 137 l UrG vor, wonach den Urhebern ein Widerspruchsrecht und eine gesonderte angemessene Vergütung zustehen soll (vgl. hierzu zuletzt Meldung vom 30.1.2008).

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