mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
01.04.2009; 19:11 Uhr
Drei-Stufen-Test für öffentlich-rechtliche Telemedienangebote: ARD beziffert Kosten auf 5 Mio. EUR
Experten rechnen mit einer wesentlich höheren Summe

Auf ihrer Sitzung am 1. April 2009 in München haben die Intendantinnen und Intendanten der ARD die formalen Kriterien für Telemedienkonzepte und den zeitlichen Ablauf des Prüfungsverfahrens für den im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehenen Drei-Stufen-Tests (vgl. Meldung vom 26. November 2008) festgelegt. Die Konzepte sollen den Rundfunkräten im Mai 2009 vorgelegt werden, um die vom Staatsvertrag für bestehende Angebote eingeräumte Prüfungsfrist bis zum 31. August 2010 vollständig nutzen zu können, so eine Pressemitteilung der ARD.

Verantwortlich für die Telemedienangebote der ARD ist die für das jeweilige Gemeinschaftsangebot federführende Landesrundfunkanstalt, deren Rundfunkrat das Prüfungsverfahren durchzuführen hat. Dabei muss nach Maßgabe des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages festgestellt werden, dass das Telemedienangebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt, und wie hoch der finanzielle Aufwand für das Angebot ist.

Die Kosten dieser Prüfungsverfahren mitsamt der Erstellung der notwendigen Gutachten beziffert die ARD auf mindestens fünf Mio. EUR, die aus dem laufenden Etat der Landesrundfunkanstalten bestritten werden sollen. Zweifel an der Richtigkeit dieser Summe äußert hingegen »digitalfernsehen.de« in einer Meldung vom 1. April 2009. Recherchen hätten ergeben, dass einige Landesrundfunkanstalten die Kosten für den Drei-Stufen-Test noch nicht abschätzen können. Bei Norddeutschen Rundfunk (NDR) solle das freiwillige Prüfungsverfahren der »NDR-Mediathek«, das derzeit noch nicht abgeschlossen sei, Aufschluss über Kosten künftiger Tests geben. Unklarheit herrsche derzeit auch noch beim Saarländischen Rundfunk (SR). Insider rechneten derweil mit Gesamtkosten von bis zu 10 Mio. EUR für die Durchführung des Drei-Stufen-Test auf die Telemedienangebot von ARD und ZDF.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3593:

https://www.urheberrecht.org/news/3593/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.