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11.05.2007; 10:19 Uhr
Bundesrat: Open-access-Modell soll wissenschaftliche Veröffentlichungen nur ergänzen
Länderkammer sieht Mitteilung Brüssels zum offenen Zugang im Spannungsfeld mit Urheberrecht

Der Bundesrat hat ins einer 833. Sitzung am 11.5.2007 Stellung genommen zur Mitteilung der Europäischen Kommission »über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung« (zur Mitteilung siehe Meldung vom 20.2.2007). Dabei folgte das Plenum den zum Teil kritischen Empfehlungen der Ausschüsse.

Zwar begrüßte die Ländervertretung den Vorstoß aus Brüssel und teilte auch die Beurteilung der Kommission hinsichtlich der Bedeutung wissenschaftlicher Information für die auf Wissen basierende europäische Wirtschaft. Mit seiner Forderung nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang verfolge Brüssel sein Ziel weiter, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen. Jedoch mahnte der Bundesrat an, angesichts des derzeit überwiegend funktionierenden Wettbewerbs im Markt der Wissensvermittlung »öffentliche Interventionen nur in nachweislich unerlässlichen Fällen und mit geringstmöglicher Intensität« vorzunehmen. Dies gelte insbesondere mit Blick auf digitale »Repositories«, wo sich die grundsätzliche Frage stelle, inwieweit wissenschaftliche Informationsversorgung eine Aufgabe der öffentlichen Hand sei. Dieser Frage müsse nach Meinung des Bundesrats besonders große Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Ferner betonte die Länderkammer, dass der von der Kommission verfolgte Ansatz in einem Spannungsfeld insbesondere mit dem Schutz des Urheberrechts stehe. Davon betroffen sei zudem die Rolle von Verlagen. Zwar habe Brüssel deren zentrale Rolle im wissenschaftlichen Informationssystem betont und deren Experimente mit Open-access-Angeboten fördern will. Nach Ansicht des Bundesrats hätten aber die Verlage bereits in der Vergangenheit Vieles für einen hohen Qualitätsstandard bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen gesorgt. Insofern sollten Open-access-Veröffentlichungen einen ergänzenden Weg vor allem bei der Vermittlung von Forschungsergebnissen sein, zumal beachtet werden müsse, dass bei letzterem Modell die Kosten der Wissensaufbereitung vom Nutzer auf die Autoren abgewälzt werde. Positiv sei aber, dass Brüssel weder Gemeinschaftsregeln zum Urhebervertragsrecht schaffen noch Einschränkungen des Urheberrechts vornehmen wolle, um seinen Ansatz zur Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen im Digitalzeitalter zu erreichen.

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