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22.03.2004; 17:21 Uhr
SCO will nun auch Klage gegen deutsche »Linux«-User erheben
Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Benutzer des freien Betriebssystems

Die SCO Group kündigte einem Bericht der »Financial Times Deutschland« zufolge an, ihre Rechtskampagne gegen Nutzer des freien Betriebssystems »Linux« nun auch auf deutsche User auszuweiten. Doch zunächst muss der Softwarehersteller gegen eine in Deutschland ergangene einstweilige Verfügung vorgehen, nach der SCO die Behauptung untersagt ist, das »Linux«-System sei ihr geistiges Eigentum. Dem Bericht zufolge möchte SCO in einem ersten Schritt über seine Ansprüche informieren. Dem soll ein Anschreiben an einzelne Firmen folgen. Das Unternehmen behalte sich vor, in Deutschland ähnliche Schritte einzuleiten wie in den USA.

Dort verklagte SCO Anfang März 2004 den US-Autoteilehändler AutoZone, wegen Verletzung ihres Copyrights an der »Unix«-Software. Das klagende Unternehmen verlangt von AutoZone, die Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen. Weiter fordert SCO Schadensersatzzahlungen in nicht bezifferter Höhe. SCO ist der Ansicht, dass es sich bei dem »Linux«-Code um eine Kopie des »Unix«-Codes handelt.

Das freie Betriebssystem »Linux« ist in jahrelanger Arbeit von Anhängern der Open-Source-Bewegung unter Führung des Skandinaviers Linus Torvalds geschaffen worden. Die Software wird unter den Bedingungen der so genannten General Public Licence (GPL) vertrieben. Das Betriebssystem darf danach unter einer Reihe von Voraussetzungen kostenlos vervielfältigt, verbreitet und verändert werden. Die GPL verpflichtet allerdings zur Offenlegung und Weitergabe des Quellcodes des Programms und etwaiger Weiterentwicklungen.

Institutionen:

[IUM/kr]

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