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12.06.2007; 16:15 Uhr
Geräteindustrie streitet weiter für Abgabendeckelung bei Urhebervergütung
»Derzeitiger Entwurf ist angemessener Interessenausgleich« - Börsenverein distanziert sich vom BDI

Das zähe Ringen um die heftig umstrittene Deckelung der Urheberrechtsabgaben im Rahmen der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (»Zweiter Korb«) geht weiter. Auf die »Frankfurter Mahnung« von Verlagen und Schriftstellern - siehe Meldung vom 14.5.2007 - folgte nun am 11.6.2007 der »Berliner Aufruf« der Geräteindustrie. Darin warnen der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Hightech-Verbände BITKOM und ZVEI sowie der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) davor, den Regierungsentwurf nochmals zu ändern. Derzeit sieht dieser vor, dass die Urheberrechtsabgaben auf zur Vervielfältigung geeignete Medien wie Kopier, Scanner und DVD-Brenner maximal fünf Prozent des Ladenpreises betragen und erst dann fällig werden sollen, wenn sie in »nennenswertem Umfang« zu Vervielfältigungen genutzt werden, was bei mindestens 10 Prozent der Fall sein soll. Zuletzt hatte in einem Zeitungsinterview Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aber ein Abkehr hiervon und eine Rückkehr zum ursprünglichen Ansatz angedeutet, wonach die konkrete Höhe der angemessenen Vergütung unter den Verbänden und Verwertungsgesellschaften direkt ausgehandelt werden soll (siehe Meldung vom 1.6.2007).

Nach Ansicht der Wirtschaftsverbände trage hingegen der derzeitige Gesetzentwurf den Anforderungen des Internets »als weltweitem Markplatz für Texte, Musik und Filme« sowie der Entwicklung von Hightech-Geräten für den Privatgebrauch angemessen Rechnung. Die Hersteller und Importeure kopierfähiger Geräte erlangten Rechtssicherheit, die Verbraucher müssten nur für diejenigen Geräte Abgaben zahlen, die in nennenswertem Umfang zum Kopieren geschützter Werke genutzt würden, und die Urheber hätten ebenfalls steigende Einnahmen zu verzeichnen, weil der Absatz abgabepflichtiger Geräe insgesamt steigen werde. Gerade letzteres war von Urheberseite jedoch wiederholt angezweifelt worden. Ihrer Ansicht nach sei gerade das Gegenteil zu erwarten, nämlich ein Einbrechen des Vergütungsaufkommens. Dies aber käme einer Enteignung der Urheber gleich, wie es der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 12.6.2007 nochmals verdeutlichte. Zugleich distanzierte er sich als Mitglied des BDI von dem »Berliner Aufruf« und warf den Verbänden vor, welchen geringen Stellenwert sie dem geistigen Eigentum und kulturellen Werken einräumten.

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