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07.01.2009; 20:21 Uhr
Das geschah zwischen den Jahren
2009 als Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation, BKA-Gesetz tritt in Kraft und Provider werden zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Das Jahr 2009 wurde von der Europäischen Union zum »Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation« erklärt. In diesem Zusammenhang betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einer Pressemitteilung des Ministeriums, dass Kreativität und Innovation die richtigen Rahmenbedingungen bräuchten, und kündigte verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Rechts des geistigen Eigentums an. So solle am 7. und 8. Mai 2009 eine internationale Urheberkonferenz in Berlin stattfinden, die Wissenschaft, Politik und Wirtschaft eine Plattform für Begegnung und Diskussion bieten soll. Darüber hinaus werde eine Konsultation durchgeführt, um der Frage nachzugehen, wo im Urheberrecht nach dem »Zweite Korb« weiterer Reformbedarf besteht. Neben der Überarbeitung nationaler Regelungen zu den Verwertungsgesellschaften soll auch auf europäischer Ebene der Harmonisierungsprozess in den Bereichen Privatkopie, Vergütung und Urheberwahrnehmung weiter voran getrieben werden. (Siehe hierzu: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz vom 29. Dezember 2008)

Nach kurzfristiger Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses (vgl. Meldung vom 19. Dezember 2008) konnte das BKA-Gesetz zum 1. Januar diesen Jahres wie geplant in Kraft treten. Mit der Gesetzesnovelle sind dem Bundeskriminalamt bei Terrorverdacht künftig auch präventive Maßnahmen gestattet. Dabei darf nach richterlicher Anordnung auch mit Hilfe von Online-Durchsuchungen der PC des Verdächtigen überprüft werden.

Mit dem Jahreswechsel endete Wirkung des Übergangsvorschrift des § 150 Abs. 12 b des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Damit trifft nun auch die Anbieter von Internetzugängen, E-Mail-Diensten und Internettelefonie die Pflicht zur Speicherung der Daten nach § 111 Abs. 1 Satz 3 und § 113a TKG. Vor dem Hintergrund der geltenden Regelungen und dem damit verbundenen Kostenaufwand der Internetprovider hatte das Verwaltungsgericht Berlin im Oktober 2008 auf Antrag von BT Germany die Verpflichtung des Providers, entsprechende Speichermaßnahmen zu treffen, vorläufig bis zur Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt (vgl. Meldung vom 22. Oktober 2008). Der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft e.V. (eco) schätzt den mit der Speicherung verbundenen Investitionsaufwand auf rund 332 Millionen EUR. Zum Ausgleich der Kosten der Telekommunikationsanbieter hat der Bundestag im Dezember 2008 Entschädigungsregelungen beschlossen, die für Überwachungsmaßnahmen und konkrete Datenabrufe pauschale Entschädigungssätze vorsehen (vgl. Meldung vom 19. Dezember 2008); der Bundesrat wird voraussichtlich im Februar 2009 über den Gesetzentwurf beraten. Nach Ansicht des eco seien diese Vorschriften jedoch unzureichend. Vielmehr sollten auch die Anschaffungs- und Betriebskosten der Anlagen entschädigt werden, so der Verband. (Siehe hierzu: Pressemitteilung eco vom 5. Januar 2009)

[IUM/bs]

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