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27.01.2013; 22:11 Uhr
Freispruch für »Bild«-Redakteur in Ottfried-Fischer-Prozess
Vorsitzender Richter Hensel: »Was da passiert ist, ist eine Riesen-Sauerei«

Im Prozess um die Video-Affäre des Schauspielers Ottfried Fischer wurde der angeklagte »Bild«-Redakteur vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Wie das Landgericht München am 24. Januar 2013 urteilte, sei zwar eine gewisse »Nähe zu unkorrektem Verhalten« gegeben. Eine Nötigung sei aber nicht nachweisbar. Angaben von »Beck-Aktuell« zufolge betonte der Vorsitzende Richter Thomas Hensel nach dem Freispruch: »Was da passiert ist, ist eine Riesen-Sauerei. Was der einzelne in seiner Wohnung macht, geht niemanden etwas an.«

Im Fall war ein Video, das den Schauspieler mit zwei Prostituierten beim Sex in seiner Münchner Wohnung zeigte, in die Hände eines »Bild«-Journalisten gelangt. Dem Journalisten wurde vorgeworfen, Fischer im Jahr 2009 mit dem delikaten Video zu einem Exklusiv-Interview erpresst zu haben. Wie die »Frankfurter Rundschau« berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine Geldstrafe von 42.000 Euro gefordert. Fischer, der als Nebenkläger auftrat, zeigte sich enttäuscht über das Urteil. 

In erster Instanz hatte das AG München zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. In zweiter Instanz war es zu einem Freispruch gekommen (vgl. Meldung vom 24. Mai 2011). Der Ankauf von Bildmaterial begründe keine Nötigung, weil der Journalist dessen Inhalt gar nicht kannte und sogar bekundet hatte, für eine Veröffentlichung sei das Material »zu heiß«. Außerdem sei das Verhalten des Reporters von der Pressefreiheit gedeckt. Sonst »könnte der Journalismus einpacken«, so Richterin Hemmerich. Der Straftatbestand des § 201 a StGB sei nicht erfüllt, weil »das bloße Erwähnen des Bildmaterials in einem Telefongespräch kein Gebrauchmachen« im Sinne der Vorschrift darstellt. Das Oberlandesgericht hatte den Freispruch aber wieder aufgehoben und den Fall an das Landgericht zurück verwiesen, wie die »Frankfurter Rundschau« berichtet. Der Angeklagte bestritt jede Erpressungsabsicht. 

Richter Hensel vermutet, dass »es wahrscheinlich noch weitergehen wird«. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht hier eine Entscheidung treffen werde. Fischers Anwälte kündigten bereits an, Rechtsmittel gegen das Urteil zu prüfen.
Dokumente:
[IUM/kr]

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