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08.10.2012; 09:35 Uhr
Umstrittene US-Gesetze »SOPA« und »PIPA« endgültig gestoppt
US-Filmindustrie setzt nun auch auf Kooperation mit High-Tech-Branche

Die beiden heftig umstrittenen Entwürfe zu den US-Anti-Piraterie-Gesetzen »Protect IP Act« (PIPA) und »Stop Online Piracy Act« (SOPA) werden Presseberichten zufolge nicht weitergetrieben. Einem Bericht der Electronic Frontier Foundation zufolge hat Chris Dodd, Geschäftsführer der Motion Picture Association of America (MPAA), und einst harter Verfechter des »SOPA«, die beiden Entwürfe für »tot« erklärt. Die Inhalteindustrie und Mitglieder der Technologiebranche sollten sich nicht als Feinde gegenübertreten, sondern kooperieren, um »ein für jeden brauchbares Internet« zu schaffen.

Der in den USA im Mai 2011 vorgelegte Entwurf des »PIPA« und der Entwurf des »SOPA« von Ende Oktober 2011 haben heftige Proteste hervorgerufen. Gegner sahen in ihnen Zensurgesetze gegen die Meinungsfreiheit. Wikipedia hatte Mitte Januar dieses Jahres sogar einen eintägigen Streik gegen die Gesetze geführt (vgl. Meldung vom 17. Januar 2012). Auch die Regierung von Präsident Obama hatte sich in einem Blog explizit gegen »SOPA« ausgesprochen:»..wir werden kein Gesetz unterstützen, das die Meinungsfreiheit einschränkt, die Risiken der Cyber-Sicherheit erhöht oder die dynamische und innovative Kraft des weltweiten Netzes untergräbt«.

»SOPA« sah eine Ermächtigung des US-Generalanwalts vor, per Anzeige Provider und Suchmaschinen anzuhalten, rechtswidrige Inhalte auf Internetseiten zu entfernen und Internetseiten außerhalb der USA zu blockieren (vgl. Meldung vom 17. November 2011). Damit sollten US-Nutzer daran gehindert werden, auf illegale Inhalte auf Seiten außerhalb der USA zuzugreifen. Darüber hinaus sollten auch Privatunternehmen das Recht haben, Zahlungsdienstleistern Geschäftsbeziehungen zu angeblichen Urheberrechtsverletzern zu untersagen. Für die genannten Maßnahmen sollten Anhaltspunkte für eine Copyright-Verletzung der Webseitenbetreiber ausreichen. »SOPA« sollte sich gegen Internetseiten richten, die ganz oder teilweise auf Rechteinhaber in den USA gerichtet sind und entweder direkt gegen US-Recht verstoßen, Verstöße erleichtern bzw. ermöglichen oder keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, um Verstöße zu vermeiden.

»PIPA« richtete sich gegen Markenrechtsverletzungen, gefälschte Produkte und Urheberrechtsverletzungen (vgl. Meldung vom 13. Januar 2012). Der erste Entwurf sah als Maßnahmen gegen das Marken- und Urheberrecht »verletzende Aktivitäten« Domain-Beschlagnahmen, die Zensur bei Werbedienstleistern und Suchmaschinen, Sperrverfügungen gegen Webseiten-Betreiber sowie die später gestrichene Filterung von »Domain Name Systems«-Adressen vor.

 

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