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06.12.2007; 12:47 Uhr
Mobile 3.0 mit Problemen bei Handy-TV via DVB-H
Zwar Einigung mit RTL, ARD will aber mehr Kapazitäten - Kritik von LFK

Mitte Oktober hatte sich die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten (GK) bereits vorläufig für Mobile 3.0 als Plattformbetreiber »Handy-TV« im DVB-H-Standard entschieden. Nachdem das Unternehmen nicht fristgemäß den für den Betrieb erforderlichen Belegungsvorschlag und die entsprechenden Verträge mit den Veranstaltern aufgrund ungeklärter Rechteverhältnisse vorlegen konnte, um die erforderliche Sendelizenz endgültig zugewiesen zu bekommen, setzte die GK eine Nachfrist bis zum 31.12.2007 (siehe Meldung vom 22.11.2007). Jetzt schien sich das Blatt zunächst zu wenden: Am 6.12.2007 einigte sich Mobile 3.0 laut »satnews.de« mit der RTL Group über die Ausstrahlung auf der Plattform. Nun aber fordert die ARD statt der zwei zugesagten Kanäle noch einen dritten zusätzlichen. Wie »Digitalfernsehen.de« am 7.12.2007 berichtet, sieht die ARD nur so die Vielfalt als gesichert an.

Sahen Vertreter der Landesmedienanstalten bereits im November den Sendestart via DVB-H in Gefahr, ermahnte nun der designierte Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Thomas Langheinrich und Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) die Beteiligten erneut, »mit Maximalpositionen das Gesamtprojekt nicht in Schieflage zu bringen«. Das Projekt funktioniere nur dann, wenn die Fernsehsender in das Gesamtpaket integriert seien oder aber bei unverschlüsselter Verbreitung über die mobile Plattform Geld dafür bezahlten. Die Forderungen der ARD drohten nun das austarierte Geschäftsmodell scheitern zu lassen, so Langheinrich laut »Digitalfernsehen.de«.

Das Gemeinschaftsunternehmen des Mobile-TV-Providers Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) und der Neva Media GmbH, deren Hauptgesellschafter wiederum die Verlagshäuser Hubert Burda Media und Holtzbrinck sind, hatte sich mit seiner Bewerbung gegen das von den drei Mobilfunkunternehmen T-Mobile, O2 und Vodafone gegründete Konsortium sowie die beiden großen privaten Senderfamilien durchgesetzt, die sich ebenfalls um die Sendelizenz beworben hatten.

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