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08.07.2003; 11:54 Uhr
Premiere richtet Jugendschutz-Vorsperrung bei Sexfilmen ein
Zusätzliche Sicherung mit einem persönlichen PIN-Code ab 1. August 2003

Premiere will sein Sexfilmangebot ab 1. August 2003 entsprechend einer Aufforderung der Landesmedienanstalten des letzten Jahres mit einer Jugendschutz-Vorsperre versehen. Entgegen der Forderung, bis spätestens Juli 2003 für die Sicherung zu sorgen, verschiebt sich deren Einsatz um einen Monat nach hinten. Sendersprecher Dirk Heerdegen begründete die Verzögerung mit bestehenden technischen Schwierigkeiten, betonte aber, dass es jetzt im Grunde nur noch um die praktische Umsetzung gehe. Dies geht aus einem Artikel der Zeitschrift »epd medien« vom 5.7.2003 hervor. Heerdegen erklärte, der gesetzlich geforderte Jugendschutz sei dadurch gewährleistet, dass ein Interessent für spezielle erotische Filme im Einzelabrufverfahren nicht nur für den Buchungsvorgang seinen persönlichen Code und die Bestellnummer braucht, sondern dass der Geheimcode noch einmal zusätzlich abgefragt wird, wenn die betreffende Sendung auf dem Bildschirm empfangen werden soll.

Die Landesmedienanstalten hatten ihre Forderung mit der ständigen Verfügbarkeit der Abruffilme entgegen § 3 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) begründet, so dass Jugendliche und Kinder nicht sicher von dem Empfang dieser Sendung auszuschließen seien und somit zusätzliche Vorkehrungen gem. § 3 Abs. 5 RStV erforderlich erschienen. Nach Angaben von Premiere und der als Lizenzbehörde zuständigen Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) sollen die Kunden das Angebot nach der Freischaltung 90 Minuten lang nutzen können. Eine Neueingabe des Codes wird erforderlich, wenn der Empfangsdecoder ausgeschaltet wird oder der Zuschauer länger als 15 Minuten auf ein anderes Programm umschaltet. Laut des Artikels beschrieb Michael Reichmann, stellvertretender Direktor der HAM das neue Schutzsystem trotz der geringfügigen Verspätung seines Inkrafttretens als einen »sehr guten Ausgleich« zwischen unternehmerischen Interessen und dem gesetzlich gebotenen Jugendschutz.

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[IUM/kr]

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