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12.05.2006; 17:53 Uhr
Hacker »Tron«: Wikimedia siegt auch in zweiter Instanz
LG Berlin weist Berufung ab - bürgerlicher Name darf weiterhin genannt werden

Die freie Online-Enzyklopädie »Wikipedia« darf weiterhin den bürgerlichen Namen des Hackers »Tron« nennen. Dies entschied das Landgericht Berlin (LG Berlin) am 12.5.2006 laut einer Pressemitteilung von Wikimedia Deutschland e.V. (Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Die Eltern des 1998 verstorbenen Hackers hatten am 17.1.2006 gegen den Verein eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es diesem untersagte, von seiner Domain »wikipedia.de« auf die von der US-amerikanischen »Wikimedia Foundation« betriebene freie Enzyklopädie »Wikipedia« weiterzuleiten, solange dort der bürgerliche Name des Hackers genannt werde. Diese einstweilige Verfügung hob das Amtsgericht Charlottenburg am 9.2.2006 auf. Die hiergegen gerichtete Berufung der Eltern wies das LG Berlin nun ab.

Das Gericht bestätigte die Ansicht der Vorinstanz, wonach eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen nicht gegeben sei. Dieses diene dem Schutz vor unwahren Behauptungen, Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Entstellungen seiner Lebensleistung, was im vorliegenden Fall nicht zu befürchten sei. Auch folgte es der Auffassung des Amtsgerichts darin, dass das eigene Persönlichkeitsrechts der Kläger nicht verletzt sei, weil allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Webseite eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich sei.

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