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13.05.2004; 19:06 Uhr
Einstweilige Verfügung gegen Programmzeitschrift TV Digital
Springer Verlag unterliegt vor dem Landgericht Hamburg

Die Verlagsgruppe Milchstrasse erwirkte am 11.5.2004 vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag, die den Vertrieb der Programmzeitschrift »TV Digital« untersagt.

Der Axel Springer Verlag darf die Programmzeitschrift »TV Digital« nicht mehr vertreiben, »sofern darin in redaktionellen Beiträgen das Programm des Fernsehsenders Premiere im Vergleich zu den Free-TV-Programmen (digital oder analog, einschließlich öffentlich-rechtlicher Programme) gleichrangig und/oder stärker hervorgehoben dargestellt wird, ohne dass zugleich darauf hingewiesen wird, dass zwischen der Axel Springer AG und der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG eine Kooperation praktiziert wird und das Premiere-Programm nur gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts empfangen werden kann«.

Bereits am 7.4.2004 wurde eine einstweilige Verfügung gegen »TV Digital« vor dem Landgericht München I erwirkt (Az.: 33 O 5243/04).

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