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27.11.2002; 15:53 Uhr
Presserat spricht fünf Rügen aus
Vor allem wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Der Deutsche Presserat (Presserat) hat auf seiner Sitzung vom 26.11.2002 insgesamt fünf Rügen ausgesprochen, davon vier auf Grund von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Eine öffentliche Rüge der Selbstkontrolleinrichtung handelte sich unter anderem die "B. Z." ein. Die Berliner Tageszeitung hatte unter der Überschrift "Der Kongo-Killer aus Weißensee" mit Bild über einen mordverdächtigen Halbkongolesen berichtet. Der Presserat rügte, die Zeitung habe den Betroffenen dadurch nicht nur identifizierbar gemacht, sondern auch gegen das Diskriminierungsverbot des Deutschen Pressekodex verstoßen. Auf Kritik stieß bei den Pressewächtern auch ein Bericht der Münchener "Tageszeitung" (tz). Das Blatt hatte in einem Artikel über den gewaltsamen Tod von drei Menschen in einer kleinen Gemeinde ein Foto der Angehörigen der Opfer bei der Trauerfeier gezeigt. Da kein öffentliches Interesse an den Angehörigen bestanden habe, hätte über den Fall zurückhaltender berichtet werden müssen, meinte der Presserat. Weil außerdem auch die Vornamen und die gekürzten Nachnamen der Angehörige genannt wurden, sei es auch nicht ausreichend gewesen, dass sich die Zeitung im Nachhinein für den Bericht entschuldigt habe.

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