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18.12.2007; 18:29 Uhr
Rüge des Presserats für Berichterstattung über Umgehungssoftware von Kopierschutz
DVD-Beilage mit »halblegalen Top-Tools« ist Verstoß gegen Verantwortung der Presse gegenüber dem LEser
Als mit dem Pressekodex nicht vereinbar rügte der Deutsche Presserat die Berichterstattung der Computerzeitschrift »PC Praxis« in der Ausgabe 7/2007, die die einschlägige Software zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen zum Gegenstand hatte. Wie der Bundesverband Musikindustrie am 17.12.2007 mitteilte, sah der Presserat hierin und in der reißerischen Darstellung auf den Titelblatt (»Verbotene Top-Tools - Wo es sie gibt & wie sie funktionieren«, »Blacklist der 25 illegalsten Tools«, »Anonym bei BitTorrent saugen« und »Jeden DVD-Kopierschutz knacken«) einen Verstoß gegen die Präambel und Ziffer 1 des Pressekodex'. Danach müssen sich u. a. Verleger, Herausgeber und Journalisten bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Nach Ansicht des Deutschen Presserats hingegen würden die Leser zur Nutzung verbotener Software »fast schon animiert«. Dabei sei es ohne Bedeutung, dass die einschlägigen Programme ohne explizite Nennung der jeweiligen Bezugsquellen vorgestellt würden, da jeder »halbwegs kundige Internetnutzer« in der Lage sei, die Software über Suchmaschinen zu finden. Auch die beiliegende DVD, die auf dem Titel mit »30 halblegale Top-Tools« beworben wurde, stieß auf die Kritik des Presserats. Damit werde dem Leser Software zur Verfügung gestellt, deren Nutzung zumindest fragwürdig sei die Verantwortung der Presse gegenüber dem Leser erfordere jedoch, nur legale Software zur Verfügung zu stellen. Dokumente:Institutionen:Zu diesem Thema:
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