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27.07.2006; 11:02 Uhr
DLM überarbeitet Position zur EU-Fernsehrichtlinie
Gleiche Regulierung für lineare und nichtlineare Dienste mit selben Wirkungsgrad und Nachbesserungen bei Werberegeln gefordert

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat ihre aktualisierte Position zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU-Fernsehrichtlinie) vorgelegt. In dem nun zugänglichen Papier vom 13.7.2006 fordert die DLM, beim Anwendungsbereich der Richtlinie nicht zwischen linearen und nichtlinearen Diensten zu unterscheiden, wenn sie für die demokratische oder gesellschaftliche Meinungsbildung von besonderer Bedeutung sind. Ist dies der Fall, sollen beide Formen einer gleich strengen Regulierung unterworfen sein. Ferner bedürfe es einer lex-specialis-Regelung der EU-Fernsehrichtlinie gegenüber der E-Commerce-Richtlinie, um so eine kohärente Anwendung der Jugendschutzbedingungen nichtlinearer audiovisueller Mediendienste zu garantieren.

Mit Blick auf die vorgeschlagenen Werberegelungen sieht die DLM erheblichen Nachbesserungsbedarf. So lehnt sie die Produktplazierung grundsätzlich ab. Sollte sie dennoch zulässig werden, so plädieren die Direktoren der Landesmedienanstalten für eine Beschränkung einer Produktplazierung auf Kino- und Fernsehfilme in nicht unverhältnismäßiger Form; Themenplazierung soll grundsätzlich verboten bleiben. Hinsichtlich Art und Umfang der Aufklärung der Zuschauer über die Werbung gehen die Vorschläge der DLM über den Entwurf hinaus: So soll über ein alle 20 Minuten einzulendendes Laufband, im Vor- und Abspann sowie im Videotext über Produkte, Dienstleistungen und Unternehmen informiert werden. Gleichzeitig plädiert sie dafür, das Blockwerbeverbot aufzuheben und Eizelwerbespots zuzulassen. Den Abbau der quantitativen Werbevorschriften begrüßt die DLM, jedoch soll ein generelles Abstandsgebot für alle Sendungen eingeführt werden. Ferner hält sie eine Verkürzung des Mindestabstands zwischen zwei Werbeunterbrechungen auf unter 35 Minuten für unbedenklich.

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