mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.05.2010; 18:29 Uhr
Erneut Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Rapidshare abgewiesen
Kalifornisches Gericht bewertet Web-Speicherdienst wie OLG Düsseldorf

Ein kalifornisches Gericht im Southern District of California hat den Antrag des Erotik-Anbieters Perfect 10 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Sharehoster Rapidshare abgewiesen (Az. 09-CV-2596H (WMC)). Mit der Verfügung wollte Perfect 10 die Verbreitung seiner Bilder über den schweizerischen Web-Speicherdienst unterbinden. Das Unternehmen behauptete, Rapidshare verzerre den Wettbewerb gegenüber legalen Anbietern. Das schweizerische Unternehmen ermögliche für knapp 7 Dollar pro Monat beliebig viele Downloads urheberrechtlich geschützter Werke. Damit könne ein Anbieter wie Perfect 10 nicht konkurrieren. Das Gericht verneinte jedoch eine Haftung. Einem Sharehoster könnten nicht pauschal Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Konkrete Verletzungen unter Angabe des Speicherortes habe der Antragsteller nicht nachgewiesen.

Vor kurzem hat das OLG Düsseldorf in einem Prozess gegen Rapidshare ähnlich entschieden (vgl. Meldung vom 5. Mai 2010). Die Düsseldorfer Richter sahen in der Annahme, es handele sich bei Angeboten wie Rapidshare um illegale Geschäftsmodelle, einen nicht zu rechtfertigenden »Generalverdacht« gegen den Filehoster.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3954:

https://www.urheberrecht.org/news/3954/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.