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22.08.2013; 16:22 Uhr
Senator Film Verleih erzielt in letzter Instanz Erfolg gegen »RapidShare«
BGH untersagt illegale Verbreitung des Films »Der Vorleser«

Senator Film Verleih hat vor dem BGH einen Sieg gegen den Sharehoster »RapidShare« errungen (Az.: I ZR 85/12; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt), so die Pressemeldung des Unternehmens. Über den Server von »RapidShare« war der Film »Der Vorleser« zum Download angeboten worden. Der BGH habe die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt. Demnach bleibe es dem Sharehoster unter Strafandrohung verboten, den Film »Der Vorleser« öffentlich zugänglich zu machen oder Angebote Dritter auf den eigenen Seiten zur Verfügung zu stellen.  

Helge Sasse, Vorstandsvorsitzender der Senator Entertainment AG, lobt die Entscheidung des BGH als einen »guten Tag für die Produzenten und Verleiher von Filmen«. »Ohne den wirksamen Schutz unserer Investitionen in Filme gibt es irgendwann viele Filme nicht mehr, die wir gerne gesehen hätten.«

Erst vor wenigen Tagen hatte »RapidShare« eine Niederlage vor dem BGH zu verzeichnen (vgl. Meldung vom 19. August 2013). 

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