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13.02.2013; 12:27 Uhr
Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit u.a. Abmahnungen gefordert
»Vorhaben steht kurz vor dem Scheitern« wird aus FDP-Kreisen berichtet

Der von der Koalition im Januar 2013 vorgelegte Kompromissentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sowie im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Einwilligungen erfährt momentan starke Kritik von vielen Seiten. Nachdem Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) in letzter Minute durch sein Veto verhindert hatte, dass der Entwurf am 6. Februar 2013 vom Kabinett verabschiedet wurde, fordern nun auch mehrere Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs. Sie unterstützen damit ausdrücklich laut einer Pressemitteilung der Verbände den Vorstoß des Kulturstaatsministers. Wie »Heise Online« berichtet verlautete am Dienstag aus Kreisen der FDP, dass das Vorhaben kurz vor dem Scheitern stehe. Die Änderungsforderungen stoßen danach in der FDP auf erbitterten Widerstand. Der Spielraum für Verhandlungen sei »gleich Null«. 

Einem Bericht der  »Welt« zufolge richtet Bernd Neumann in einer von seinen Mitarbeitern redigierten Fassung vor allem drei zentrale Forderungen an die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Kostendeckelung von maximal 155,30 Euro für private Nutzer soll nicht nur dann wegfallen, wenn ein Verbraucher dem Abmahner schon einmal auffällig geworden ist, sondern schon dann, wenn der Verbraucher überhaupt schon mal von irgendjemandem belangt wurde. Zweitens sollen weitere Ausnahmen der Kostendeckelung festgeschrieben werden. Und letztens soll die vereinbarte Beweislastumkehr durch Einführung eines Gegenanspruchs der Verbraucher auf finanziellen Ersatz bei falschen Abmahnungen auf wenige Fälle beschränkt werden. Das Fazit hierzu aus dem Justizministerium lautet der »Welt« zufolge: »Das Anti-Abzocke-Gesetz wird Abmahnanwälte so kaum noch schrecken«.

Die Ansicht Neumanns zum aktuellen Gesetzesentwurf wird allerdings von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), dem Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), der Produzentenallianz, dem Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT), dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT), dem Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels mitgetragen. In einer gemeinsamen Mitteilung äußert sich Prof. Dieter Gorny, Präsident des BVMI dahingehend, dass der aktuelle Entwurf seriöse Abmahnungen praktisch unmöglich mache. Man sei sich mit der Justizministerin einig, »dass die Abzocke von Verbrauchern jeder seriösen Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen schadet und damit letztendlich die Akzeptanz des Wertes jeglicher kreativer Leistungen untergrabe«. Es sei jedoch wichtig gewesen dass der Staatsminister die Notbremse gezogen habe und Verbesserungsvorschläge in den aktuellen Gesetzesentwurf eingebracht habe.

Zivilrechtliche Abmahnungen seien momentan die einzige rechtliche Handhabe gegen illegales Filesharing, so die Kulturverbände. Vorschläge der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Einführung von Warnhinweismodellen, die den Verbraucher anders als die Abmahnung zunächst aufklären sollen, würden von der Justizministerin leider kategorisch blockiert. »Die Schaffung von solchen zusätzlichen Instrumenten, insbesondere unter Beteiligung von Vermittlern wie Internet Service Providern, sind nach unserer Auffassung dringen notwendig«, kommentiert Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins die Problematik.

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[IUM/kr]

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