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21.04.2008; 16:19 Uhr
GVU bilanziert weiter Erfolge im Kampf gegen illegale Vertriebsnetze im Internet
Jahresbericht 2007: »Ziel der Unterbindung von Wiederholungstaten wird erreicht«

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) setzt weiter auf den verstärkten Kampf gegen vernetzte Tätergruppen im Internet im Kampf gegen die Verletzung geistigen Eigentums. Denn ca. 90 Prozent der Urheberrechtsverletzungen finden nach Angaben der GVU im Internet statt oder würden von dort zumindest ihren Angang finden. Wie schon im Vorjahr konzentrierte sich die GVU daher laut ihrem Jahresbericht auch 2007 auf solche Strukturen, die an der Spitze der illegalen »Verbreitungspyramide« stehen und somit die größten Schäden verursachen. Darunter fallen vor allem sogenannte »Release-Gruppen«, die - mitunter in Konkurrenz untereinander - die erste Raubkopie eines Films auf nicht-öffentliche Server einstellen, und sogenannte »Facilitators«, die anschließend für die weltweite Massenverbreitung der Raubkopien sorgen. Im Focus der Arbeit der GVU standen bei den »Facilitators« die Betreiber von Pay-Servern, Portalseitenbetreiber sowie »First Seeder« und Trackerbetreiber der »BitTorrent«-Technologie.

Ziel dieser Vorermittlungen sei es, weiterhin die tatsächlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur Einleitung von strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Maßnahmen gegen diese durch die Strafverfolgungsbehörden zu schaffen. Dabei bewegte sich die Zahl der hiernach eingeleiteten Verfahren mit mehr als 1.900 etwas über dem Vorjahresniveau (2006: 1.843 Verfahren). Bei den in 2007 - insgesamt um ein Viertel gestiegenen - abgeschlossenen Verfahren bleibt das Bild der Abschlussarten laut GVU konstant: Etwas über die Hälfte der Verfahren wurden unter Einziehung der Raubkopien und Hardware sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Geldbuße eingestellt, 19 Prozent der Verfahren wurden wegen einer schwerer wiegenden Straftat eingestellt und in 28 Prozent der Fälle ist ein Urteil ergangen. Die Häufigkeit der Verfahreneinstellungen sieht die GVU als Anzeichen dafür, dass es sich regelmäßig um Ersttäter handelte und - in Bezug auf diese hohe Quote - somit der Anteil der Wiederholungstäter im Bereich der Urheberrechtsverletzungen relativ gering sei. Daher werde das selbst gesteckte Ziel einer spezialpräventiven Wirkung der Unterbindung von Wiederholungstaten erreicht.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Rechtliche Möglichkeiten eines Piraterieschutzes für Filme, Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Martin Diesbach, München, ZUM 2006, 690-696
  • Aufspüren von Pirateriefällen im Netz - Strategien und Besonderheiten der Filmpiraterie, Aufsatz von Rechtsanwalt Heiko Wiese, Wiesbaden, ZUM 2006, 696-701
[IUM/hl]

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