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24.06.2020; 09:58 Uhr
Urheberrechtsreform: BMWi contra BMJV?
Berichte offenbaren Streitpunkte bezüglich Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Wie diverse Onlinemedien berichten, besteht innerhalb der deutschen Regierung Uneinigkeit darüber, wie die 2019 neu beschlossene EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL) konkret in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

Im April hatte das Bundesjustizministerium (BMJV) kurzzeitig einen Referentenentwurf veröffentlicht (vgl. Meldung vom 4. April 2020). Dort wurde insbesondere bezüglich eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgeführt, dass die lizenzfrei nutzbaren "einzelnen Wörter oder kurzen Auszüge eines Textbeitrages" in der Regel "nicht mehr als acht Wörter" umfassen dürften. Hintergrund dieser Regelung ist insbesondere der umstrittene Dienst Google News, in dem der Konzern sogenannte Snippets, also kurze Auszüge aus Nachrichtentexten, nutzt und veröffentlicht. Gegen diese konkrete Wortgrenze wendet sich nun scheinbar das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit einem Schreiben. Man möchte lieber den Richtlinientext wortgetreu umsetzen und auf eine konkrete Grenze für eine lizenzfreie Nutzung verzichten. Andernfalls würde das Ministerium sein Veto gegen den Gesetzesvorschlag des BMJV einlegen.

Ebenfalls soll aus dem Satz "Ein Presseverleger hat das ausschließliche Recht, seine Presseveröffentlichung im Ganzen oder in Teilen für die Online-Nutzung durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft öffentlich zugänglich zu machen und hierzu zu vervielfältigen", durch welchen Art. 15 der EU-Urheberrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll, das Wort "hierzu" gestrichen werden.

Letztlich bestehe laut den Berichten auch Streit bezüglich einer Gewinnbeteiligung der Urheber an den Einnahmen aus den Leistungsschutzrechten. Sah der ursprüngliche Entwurf des BMJV noch eine Beteiligung von mindestens einem Drittel vor, so möchte das BMWi diesbezüglich aus Gründen der Privatautonomie überhaupt keine Festlegung. Ähnliches gilt scheinbar für die Verlegerbeteiligung an Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, welche das BMJV ursprünglich auf ein Drittel begrenzen wollte. Auch diese Grenze  lehne das BMWi laut den Berichten ab. Das Kanzleramt stehe in der Sache scheinbar hinter dem BMWi.

 

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