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09.11.2010; 14:53 Uhr
Kritik an ver.di-Forderung nach digitalen Warnschildern für illegale Angebote
Süddeutsche Zeitung: Vorrangig müssen angemessene Vergütungsmodelle für digitale Verwertung gefunden werden

In der »Süddeutschen Zeitung« ist Kritik am Positionspapier des ver.di-Bundesvorstandes zum Urheberrecht geäußert worden. Die Forderung der Gewerkschaft, mit digitalen Warnschildern auf illegale Internetangebote hinzuweisen (vgl. Meldung vom 5. November 2010) berge große politische Sprengkraft. Denn diese Forderung sei zuletzt im Zusammenhang mit der »Zensursula«-Debatte aufgekommen. Die Pläne der damaligen Familienministerin von der Leyen, Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren (vgl. Meldung vom 15. Januar 2009), seien zwar abgewendet worden. Es bestünde allerdings die Gefahr, dass Forderungen nach Netzsperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie nur als Aufhänger für Netzsperren gegen Urheberrechtsverstöße benutzt werden.

Das Zugangserschwerungsgesetz - welches nach massiver Kritik an den darin vorgesehenen Netzsperren per Erlass des BMI nicht mehr angewendet werden darf - und Gegenentwürfe der Opposition werden heute wieder im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. Wie Prof. Henning Ernst Müller im »Beck-Blog« berichtet, besteht Einigkeit unter den konsultierten Experten darüber, dass Netzsperren ungeeignet und unverhältnismäßig sind.

Die »Süddeutsche Zeitung« fordert eine Diskussion darüber, mit welchen Modellen auch im Internet Einnahmen für Urheber generiert werden können, die »angemessen« sind. Die private Vervielfältigung von Liedern sei für viele Menschen eine ebenso alltägliche Handlung, wie das Anhören von Liedern im Radio. Während die »unkontrollierte Verbreitung« von Inhalten im Radio ausreichend abgegolten werde, stehe man hinsichtlich der Verbreitung im Netz immer noch am Anfang.

Nach Berichten der »Financial Times Deutschland« macht das Download-Geschäft 15 Prozent der Umsätze in der Musikbranche aus. Sony Music Deutschland-Chef Edgar Berger setze auf einen Durchbruch in den Verhandlungen zwischen der GEMA und YouTube über die Vergütung im Rahmen von Streaming-Angeboten. Denn Dienste wie »Vevo« könnten auch in Deutschland für zusätzliche Einnahmen sorgen. »Vevo« ist mit 46 Millionen Besuchern die erfolgreichste Musikvideo-Seite in den USA, wie das Marktforschungsinstitut Comscore ermittelt hat. Die Plattform entstand aus einer Kooperation von Sony, Universal, EMI und weiteren 100 Labels mit YouTube.

Laut »Süddeutscher Zeitung« könnten möglicherweise die Ergebnisse der aktuellen Reformbemühungen in England auch für Deutschland richtungweisend sein. Der britische Premierminister David Cameron (vgl. dazu die Meldungen auf »Heise Online« und »BBC Mobile«) hatte letzte Woche angekündigt, er wolle das Urheberrecht fit für das Informationszeitalter machen. Dazu gehöre eine stärkere Ausrichtung auf den Nutzer. Im Rahmen einer Reform solle auch geprüft werden, ob die US-amerikanische »Fair Use«-Doktrin übernommen werden kann.

In Deutschland hatte der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffens im Frühjahr einen Vorschlag zur Reform des Urheberrechts gemacht und ein »Gesetz über Urheberrechte, verwandte Schutzrechte und Nutzungsfreiheiten« gefordert (vgl. Meldung vom 16. März 2010). Auch auf der Justizministerkonferenz im Sommer sprach man sich für eine stärkere Einbeziehung von Nutzerinteressen im Urheberrecht aus (vgl. Meldung vom 25. Juni 2010). Die diesjährigen Anhörungen im Bundesjustizministerium zum »Dritten Korb« sind abgeschlossen. Vor deren Auftakt verdeutlichte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht: »Zentrale Gestalt ist und muss auch weiterhin der Autor bleiben« (vgl. Meldung vom 15. Juni 2010).

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