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06.06.2007; 10:17 Uhr
LPR Hessen betont Bedeutung der bestehenden Gremien bei Programmaufsicht
»Was zur öffentlichen Aufgabe von Medien gehört, muss im gesamtgesellschaftlichen Diskurs geklärt werden«

In der Diskussion um die Einführung eines bundesweit zentral zuständigen Gremiums für die Zulassung von Radio- und TV-Sender in Deutschland weist die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) auf die Vorteile der bisherigen föderalen Aufgabenverteilung hin. Auf ihrer Versammlung am 5.6.2007 stellte die LPR fest, dass die Diskussion um Medieninhalte nicht gleichzusetzen sei mit der Rechtsaufsicht über die Programme. Aus diesem Grunde könne die Festlegung dessen, was die »öffentliche Aufgabe« der Medien sei, nur über einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs erfolgen. Daher sei es es unabdingbar, die plural zusammengesetzten Aufsichtsgremien der Landesmedienanstalten auch künftig bei der Aufsicht über die Programme zu beteiligen. »Die Bewertung der Rechtmäßigkeit einzelner Programme basiert immer auf bestimmten gesellschaftlichen Konventionen, auf unseren Werten und Moralvorstellungen, die im Zeitverlauf natürlich Änderungen unterliegen«, so Winfried Engel, Vorsitzender der LPR, weshalb solche medienethischen Fragestellungen auch künftig von den Repräsentanten der Gesellschaft diskutiert werden müssten.

Der Chef der für Rundfunkfragen der Länder zuständigen rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, war zuletzt für eine neue Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) eingetreten, die die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DKLM) ablösen soll (siehe Meldung vom 14.5.2007). Hintergrund dieser Umstrukturierung ist die Überlegung, dass die bisherige föderale Struktur der Medienaufsicht mit 14 Landesmedienanstalten angesichts der technischen Entwicklungen für bundesweite Aufsichtsfragen nicht mehr für zeitgemäß gehalten wird.

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