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13.06.2010; 19:27 Uhr
Ministerpräsidentenkonferenz unterzeichnet 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Kritik an Praktikablität der neuen Regelungen und Rechtsfolgen für Nutzer und Anbieter

Im Rahmen ihrer Konferenz am 9. und 10. Juni 2010 in Berlin haben die Ministerpräsidenten den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) unterzeichnet (zum 13. RÄndStV vgl. Meldung vom 1. April 2010). Der Staatsvertrag soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten und sieht eine Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vor. Er bringt eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten sowohl durch Eltern mittels dafür entwickelter Jugendschutzprogramme (Filterprogramme), als auch seitens der Internetanbieter. Es soll nach Angaben der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei ein medienübergreifendes, einheitliches Kennzeichnungssystem geschaffen werden. Eine Sperrung jugendgefährdender Seiten erfolge jedoch nicht. Die Verantwortung darüber, was ihre Kinder zu sehen bekommen, liege allein bei den Eltern.

Die Änderungsvorhaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages stoßen auf breite Kritik (vgl. Meldung vom 22. April 2010). Die Kritik setzt sowohl an der Praktikabilität der freiwilligen Kennzeichnung an, als auch an ihren Folgen für Anbieter im Internet. Nach Angaben der »Zeit« werden auch Seiten, die keine Kennzeichnung führen, von den Filterprogrammen erfasst (»white listing«). Damit bestünde ein Zwang, sich dem System zu unterwerfen. Freiwillig sei nicht ob, sondern nur auf welche Art die Kennzeichnung vorgenommen wird. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) bezeichnet die neuen Regelungen als »untaugliches und nicht anwendbares Konstrukt«. Ein Praxistest habe ergeben, dass Inhalte von Laien oftmals falsch eingestuft werden. So hätten mehrere Teilnehmer fälschlich Angebote als für jüngere Kinder geeignet bezeichnet. Der AK Zensur kritisiert, dass durchschnittliche Internetnutzer Gefahr liefen, Ordnungswidrigkeiten zu begehen, wenn sie den Kennzeichnungspflichten des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Folge leisten.

Update 16. Juni 2010: 14. RÄndStV (pdf)

Update 25. Juni 2010: Begründung zum 14. RÄndStV

Dokumente:

[IUM/eg]

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