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29.12.2014; 21:16 Uhr
Professoren sprechen sich für Beschneidungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus
Wissenschaftlicher Beirat des Bundesfinanzministeriums fordert grundlegende Veränderungen

»Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst.« So äußert sich der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums in einem am 18. Dezember 2014 veröffentlichten Gutachten zur Aufgabe und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien. Die Wirtschaftswissenschaftler und Steuerberater sehen in vier Punkten einen Reformbedarf im Rundfunkbereich. Zunächst sollte ihrer Ansicht nach dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht gegeben werden - die öffentlich-rechtlichen Anbieter sollten nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweise. Weiter sprechen sich die Gutachter für einen kompletten Verzicht der Werbefinanzierung im öffentlichen Rundfunk aus. Ansonsten würden die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollten, durch die Hintertür wieder eingeführt. Auch die Rundfunkgebühr sei überholt. Der Gesetzgeber solle sich entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Letztere könne sich beispielsweise am Subskriptionsmodell im Zeitungsmarkt orientieren. Als vierten und letzten Punkt führen die Professoren einen größeren Transparenzbedarf an, dem durch Publikationen von Kenngrößen nachgekommen werden könne. Gleichzeitig werde hierdurch die Kosteneffizienz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefördert. 

Einem Artikel von n-tv vom 29. Dezember 2014 zufolge wollte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums das Gutachten nicht kommentieren. Das Gutachten sei nicht im Auftrag des Ministeriums erstellt worden. Vielmehr suche sich der wissenschaftliche Beirat seine Themen selber aus. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte die Veröffentlichung, die vor allem für eine Lückenbüßerfunktion der Rundfunkanstalten auf unsicherer finanzieller Basis plädiere. In einer Pressemitteilung vom 29. Dezember 2014 äußert sich Michael Konken, DJV-Bundesvorsitzender, dahingehend, dass das Gutachten die verfassungsrechtlichen Grundlagen und auch europäische Aspekte der Rundfunkfinanzierung nur oberflächlich berücksichtige. Dem Ansinnen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Grabe zu tragen, müssten die Ministerpräsidenten der Länder energisch entgegentreten.

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